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Maut in der Schweiz
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Maut in der Schweiz
Guten Tag in die WoMo-Runde,
wir wollen über Fasching zum Lago Maggiore.
Wer hat Erfahrung, was die Maut durch die Schweiz kostet, für 4, 2 t?
Welche SP oder CP sind zu dieser Jahreszeit empfehlenswert?

Danke für Eure Rückmeldung.
Grüße
rusty60+
21.02.2011|14:47 | rusty60 | 1
Re:Maut in der Schweiz
Hallo rusty60,

hier kannst du dich genau informieren .

Da ich bisher die Schweiz nur als Durchreiseland befuhr, war für mich diese Variante die vorteilhafteste:

10 frei wählbare Einzeltage innerhalb eines Jahres 32, 50 CHF
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
21.02.2011|18:45 | brawo | 2
Re:Maut in der Schweiz
Guten Abend,

Brawos Beitrag ist nichts hinzuzufügen. Du kannst dieses
Formular an jeder Zollstation bei der Einreise kaufen.
Wichtig ist nur, daß Du den Tag der Nutzung eingetragen
hast, falls Du kontrolliert wirst. Im Nachhinein geht da
nichts mehr.

Grüße aus Frankreich

Fernando-+
21.02.2011|20:23 | fernando | 3
Re:Maut in der Schweiz
Nachtrag:

Stellplätze findest Du in der Datenbank. CP werden nicht alle
geöffnet sein.

Fernando -+
21.02.2011|20:25 | fernando | 4
Re:Maut in der Schweiz
Hier ein Campingplatz, der durchgehend geöffnet hat und außerdem ein Wellnessangebot bietet.
Ich selbst habe ihn noch nicht besucht, aber von einem Freund aus der Schweiz empfohlen bekommen.

CP Eienwaeldli

LG,
Christiane
Zwillinge...man gönnt sich ja sonst nichts!!!
-+
22.02.2011|10:57 | profila | 5
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Gottfried !
Bitte unbedingt beachten es ist auch jeder Tag einzutragen an dem Du den öffentlichen Verkehrsraum nutzt. Dazu gehören auch P-Plätze, Kommunale Stellplätze und Strassen aller Art. Bei privaten Plätzen soll ein Eintrag nicht notwendig sein ! Allso z.B. auf CP Plätzen ! So zumindest die Aussage eines Bekannten der im Winter zum Skilaufen in der Schweiz ist und dort dann auf einem CP steht.
Gruss Michael -+
22.02.2011|13:13 | michael43 | 6
Re:Re:Maut in der Schweiz
Hier ein Campingplatz, der durchgehend geöffnet hat und außerdem ein Wellnessangebot bietet.
=) Ich selbst habe ihn noch nicht besucht, aber von einem Freund aus der Schweiz empfohlen bekommen.
=)
CP Eienwaeldli
=)


oder direkt in der Datenbank, wo auch Erfahrungen nachgetragen werden können
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
22.02.2011|14:13 | womo66 | 7
Re:Re:Maut in der Schweiz
Hallo Gottfried !
=) Bitte unbedingt beachten es ist auch jeder Tag einzutragen an dem Du den öffentlichen Verkehrsraum nutzt. Dazu gehören auch P-Plätze, Kommunale Stellplätze und Strassen aller Art. Bei privaten Plätzen soll ein Eintrag nicht notwendig sein ! Allso z.B. auf CP Plätzen ! So zumindest die Aussage eines Bekannten der im Winter zum Skilaufen in der Schweiz ist und dort dann auf einem CP steht.
=» Gruss Michael


Hallo,

Du hast vollkommen recht, Michael. Auf CP oder Privatparkplätzen ist kein
Eintrag notwendig. Normalerweise wird die Bescheinigung auch nur beim
Grenzübertritt abgefragt.

Fernando
-+
22.02.2011|14:54 | fernando | 8
Re:Maut in der Schweiz
Nachtrag,

uns persönlich gefällt der Stellplatz in Oggebio sehr
gut, keine Angst, auch wenn es nicht so aussieht, kommst
auch mit Deinem 4 Tonner hin. Ist eng, aber geht.

Fernando-+
22.02.2011|14:58 | fernando | 9
Re:Maut in der Schweiz
Guten Abend zusammen,

danke für Eure Tipps. Ich will oder muss notgedrungen durch die Schweiz, weil ich zum Lago Maggiore will. Und da weiß ich jetzt, dass ich mich beim Grenzübertritt für die Maut anmelden muss.

Der Platz in Oggebio war in der März-Ausgabe von Pro Mobil beschrieben. Danke fernando für den Hinweis.

Gottfried-+
22.02.2011|19:28 | rusty60 | 10
Re:Maut in der Schweiz
Hallo brawo,
Dein Link, dankeschön dafür, schickt mich auf die Seite des ADAC. Ich bin keine Mitglied und kann mich dort nicht einloggen. Hättest Du evtl. was einfacheres?

Grüße-+
22.02.2011|19:35 | rusty60 | 11
Re:Maut in der Schweiz
ich weiss ja nicht, ob sie´s wussten... aber dazu brauchen wir keine printmedien

ich gehe mal davon aus, dass dieser schön beschriebene Stellplatz gemeint ist??

übrigens finden sich in 15 km Umkreis weitere 10 stellplätze.....

wooo??? natürlich in der datenbank
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
22.02.2011|19:54 | womo66 | 12
Re:Re:Maut in der Schweiz
Hallo brawo,
=) Dein Link, dankeschön dafür, schickt mich auf die Seite des ADAC. Ich bin keine Mitglied und kann mich dort nicht einloggen. Hättest Du evtl. was einfacheres?
=)
=» Grüße


Ich hoffe mal, dass ich nicht gegen das Urheberrecht verstoße, wenn ich hier den ADAC zitiere:

Maut in der Schweiz

Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind gebührenpflichtig. Die erforderliche Vignette zu 31, 50 Euro für Kraftfahrzeuge sowie für Anhänger bis zu jeweils 3, 5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) können Sie hier online bestellen, in den ADAC-Geschäftsstellen oder direkt an der Grenze kaufen.

Schwerverkehrsabgabe für Kfz und Anhänger über jeweils 3, 5 t zGG

Die Schwerverkehrsabgabe muss für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 3, 5 t entrichtet werden, also auch für schwere Wohnmobile sowie für Anhänger.

Im Gegensatz zur Vignette, deren Erwerb für Fahrzeuge bis 3, 5 t zGG nur für das Befahren der Autobahnen vorgeschrieben ist, muss die Schwerverkehrsabgabe für das gesamte Straßennetz der Schweiz entrichtet werden. Ausgenommen ist lediglich die Zufahrt von Österreich ins schweizerische Zollausschlussgebiet Samnaun.

Die Schwerverkehrsabgabe müssen Sie bei der Einreise am Schweizer Zollamt bezahlen. Dort erhalten Sie einen auf das Fahrzeug ausgestellten, nicht übertragbaren Zahlungsnachweis (Deklaration), den Sie bei Kontrollen vorweisen müssen. Die Schwerverkehrsabgabe gilt für ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Die Jahresgebühr für Wohnmobile über 3, 5 t zGG beträgt 650 CHF. Je nach voraussichtlicher Aufenthaltsdauer in der Schweiz kann die Abgabe auch für kürzere Zeiträume entrichtet werden:

- für 1 bis 30 aufeinanderfolgende Tage - pro Tag 3, 25 CHF, mindestens aber 25 CHF und höchstens 58, 50 CHF

- für 1 bis 11 aufeinanderfolgende Monate - pro Monat 58, 50 CHF

- für 10 frei wählbare Einzeltage innerhalb eines Jahres 32, 50 CHF

Wer mehrmals lediglich im 1-Tages-Transit unterwegs ist, fährt günstiger mit einem Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage «32, 50 CHF», gültig 1 Jahr ab Ausstellung.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
22.02.2011|22:05 | brawo | 13
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
wenn man nach 19 Uhr in die Schweiz reist, dann kann man den nächsten Tag gleich eintragen. Es ist also möglich um 19 Uhr in St. Margarethen einzureisen, auf dem Stadionparkplatz in Vaduz ab 19.30 Uhr zu übernachten (mit Entsorgung). Am nächsten Morgen ganz gemütlich über Bernhardinotunnel oder wer will auch über Lukmanierpass ins Tessin und zum Lago Maggiore zu fahren.
Alternativ kann man vor oder nach dem Bernhardinotunnel R auf großen Parkplätzen auch sehr gut übernachten.
Gruß Reinhard-+
22.02.2011|22:05 | womo1 | 14
Re:Maut in der Schweiz
Erst einmal Entschuldigung für die große Schrift in meinem letzten Posting, aber Reinhard war zu schnell, ich konnte nicht mehr korrigieren.

Aber jetzt die Frage an Reinhard, wo du denn dein Wissen her hast? Ich habe nichts davon in dem entsprechenden Gesetz gelesen. Entschuldige bitte, wenn ich zumindest leichte Zweifel an deinem Posting habe. Es wäre toll, wenn man das selbst auf einer offiziellen Seite nachlesen könnte.
Kannst du bitte evtl. einen Link setzen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
22.02.2011|22:16 | brawo | 15
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
das steht ganz offiziell auf dem schönen Papier der Schwerverkehrsabgabe. Außerdem praktiziere ich das schon seit vielen Jahren, wurde mir nämlich mal bei der Einreise an der Grenze vom Schweizer Zöllner erklärt, nachdem er feststellte, dass ich mit Vignette einreisen wollte - und das bei 4 Tonnen zul. Ges.Gewicht.
Gruß Reinhard-+
22.02.2011|22:23 | womo1 | 16
Re:Maut in der Schweiz
Okay, danke Reinhard, muss ich mal beim nächsten Mal genauer durchlesen. Ist mir bisher noch gar nicht ins Auge gefallen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
22.02.2011|22:41 | brawo | 17
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Reihard !
Mir geht es wie Wolf fahre seit Jahren mit der Schwerlastabgabe, aber das Kleingedrukte ....???? - Danke für den Hinweis- Die Einreise mit Vignette hatte keíne weiteren Konsequenzen ? Ich glaube die Österreicher wären da nicht so nett ?
Gruss Michael-+
23.02.2011|13:29 | michael43 | 18
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,

muß mich dem Anschließen, benutze die Schwerlastabgabe
ebenfalls schon länger. Habe mir allerdings das Klein-
gedruckte noch nie genauer angesehen. Wurde beim ersten
Mal darauf hingewiesen, daß ich vor der Einreise eintragen
muß, das wars.

Was lehrt mich das? Auch das Kleingedruckte ist wichtig.

Schönen Gruß

Fernando

Ach ja, natürlich Karin, ist dies der wirklich wunderschöne
Stellplatz, hatte ja darauf hingewiesen, daß es ihn im Portal
gibt.

-+
23.02.2011|14:25 | fernando | 19
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
das mit der Vignette war richtig lustig - ich habe die in Klarsicht einlaminiert, was der Zöllner aber nicht sehen kann. Er hat mir angeboten, dass ich sie abkratzen kann und in Zahlung geben. Aber ich verwende die ja auch noch im PKW. Habe deswegen freundlich abgelehnt. Schweizer sind halt freundliche Leute!
Textausschnitt ist in der Mitte der Vorderseite.
Gruß Reinhard
ab 19 Uhr -+
23.02.2011|15:37 | womo1 | 20
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Reinhard,

danke für das Foto, aber der Text unter deinem Eingerahmten würde mich interessieren. Würdest du den bitte mal niederschreiben.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
23.02.2011|19:41 | brawo | 21
Re:Re:Maut in der Schweiz
Bei privaten Plätzen soll ein Eintrag nicht notwendig sein ! Allso z.B. auf CP Plätzen ! So zumindest die Aussage eines Bekannten der im Winter zum Skilaufen in der Schweiz ist und dort dann auf einem CP steht.
=» Gruss Michael


Hallo Michael, Fernando und alle anderen,

ich weiß nicht, ob das so stimmt, habe gewaltige Zweifel und zwar deswegen, weil auf dem Formular der folgende Text steht:


Vor der Einfahrt und vor jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeuges in der Schweiz Tag und Datum eintragen.

Vom Text her lese ich das so, dass ich grundsätzlich für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz, auch wenn ich auf einem Campingplatz stehe, einen entsprechenden Eintrag machen muss.

Bis jetzt habe ich noch nichts Offizielles gelesen, dass dies nicht so sein muss. Wenn also jemand einen Link zu einer offiziellen Seite hätte, wo nachzulesen wäre, dass auf Campingplätzen kein Eintrag notwendig ist, so bitte ich um Erstellung dieses Links.

Bis dahin gehe zumindest ich davon aus, dass egal wo ich mich in der Schweiz befinde, ich einen Eintrag pro Tag machen muss.


Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
24.02.2011|18:58 | brawo | 22
Re:Maut in der Schweiz
Hai!
Gem. den schweizerischen Vorschriften ist die Schwerverkehrsabgabe auch dann fällig, wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum ist, sprich auch auf Privatgrundstücken.
Kann man unter Schwerverkehrsabgabe Schweiz suchen.
D.h. ist man länger als die 10 Tage in der Schweiz, kauft man besser ein Monatsticket.
CU
Wolf-+
03.06.2011|15:26 | majakeda | 23
Re:Maut in der Schweiz
Das steht im Merkblatt zu schweizerischen Schwerverkehrsabgabe. Mein Link wurde nicht angenommen. Man findet das aber durch Suche unter SVA-CH
CU
Wolf-+
03.06.2011|15:30 | majakeda | 24
Re:Maut in der Schweiz
Aufgrund des Hinweises von Wolf hat Wolf mal gegooglet und dabei die Zollinformationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gefunden. Dort heißt es ganz klar und offiziell bei Abgabeperioden :

Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage Entwertung durch den Chauffeur vor der Einfahrt und vor jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeugs in der Schweiz .

Also müssen auch alle Wohnmobile, egal ob auf Campingplatz oder privatem Parkplatz, für jeden Aufenthaltstag durch Eintrag eine Entwertung vornehmen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
03.06.2011|16:51 | brawo | 25
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Wolf,
das seh ich etwas anders.
Die Abgabe soll ja bezahlt werden für die Benützung der öffentlichen Straßen. Benütze ich diese nicht, weil ich auf einem Privatgelände stehe, so muß m.E. auch nichts bezahlt werden. Die von dir gelinkte Information geht offensichtlich davon aus, dass sich das Fahrzeug im gesamten Zeitraum des Aufenthalts in der Schweiz im öffentlichen Verkehr befindet.

Der entsprechende Gesetzestext im "Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe" bestimmt in Art.2 "Geltungsbereich" , dass die Abgabe für die Benützung der öffentlichen Straßen erhoben wird.

Wenn ich aber etwas nicht benütze, dann ist logischerweise dafür auch keine Gebühr zu zahlen.

Gruß
Peter







Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
03.06.2011|18:52 | ullrich1 | 26
Re:Maut in der Schweiz
Nein Peter.
Es steht ausdrücklich in dem Mekblatt drin, dass auch bei einem Aaufenthalt auf einem CP die Abgabe fällig wird. das ist das Formular zu Form. 15.94 / Ausgabe 2010 und das ist der kopierte Text.:
Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren (z.B. Wohnmobil auf Campingplatz).
CU
Wolf-+
03.06.2011|19:47 | majakeda | 27
Re:Maut in der Schweiz
Nein Peter, ich kann deiner Interpretation nicht zustimmen. In dem von dir genannten Artikel heißt es:

Die Abgabe wird für die Benützung der öffentlichen Strassen erhoben.

Das bedeutet für mich nur, dass ich diese Gebühr zahlen muss, weil ich allgemein öffentliche Straßen in der Schweiz befahre. Du zahlst ja auch in Deutschland und allen anderen Ländern Steuern für die Benutzung der öffentlichen Straßen, egal ob du dich auf diesen Straßen befindest oder nicht.

Die von dir gelinkte Information geht offensichtlich davon aus, dass sich das Fahrzeug im gesamten Zeitraum des Aufenthalts in der Schweiz im öffentlichen Verkehr befindet.

Nein, Peter, es handelt sich hier um ein offizielles Dokument und da kann man nicht von etwas ausgehen, da handelt es sich um Fakten.

Außerdem gibt es auf der von mir verlinkten Seite einen Link, auf deren Seite häufig gestellte Fragen seitens der Schweizerischen Eidgenossenschaft beantwortet werden. Eine dieser Fragen lautet:

Wir verbringen unsere Sommerferien im Wohnwagen am Neuenburgersee. Müssen wir für das Wohnmobil lediglich für den Hin- und Rückreisetag die Strassenverkehrsabgabe entrichten oder für die gesamte Aufenthaltsdauer?

Die Antwort:

Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig. Dies gilt, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren.

Jetzt dürfte eigentlich alles klar sein, oder?

Hoppla, da war der andere Wolf schneller.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
03.06.2011|20:02 | brawo | 28
Re:Re:Maut in der Schweiz
Nein Peter.
=) Es steht ausdrücklich in dem Mekblatt drin, dass auch bei einem Aaufenthalt auf einem CP die Abgabe fällig wird. das ist das Formular zu Form. 15.94 / Ausgabe 2010 und das ist der kopierte Text.:
=) Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren (z.B. Wohnmobil auf Campingplatz).
=) CU
=» Wolf



Hallo Wolf,
bis auf die Erläuterung in der Klammer «z.B. Wohnmobile auf Campingplatz» kann ich dem Merkblatt folgen. Der erläuternde Zusatz in der Klammer widerspricht allerdings eindeutig dem Gesetz .

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
03.06.2011|23:41 | ullrich1 | 29
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Peter,

was sagst du denn zu meinem Posting Nr. 28, da teilt doch die zuständige Behörde einem Fragenden ganz klar mit was Sache ist.
Es muss für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz gezahlt werden, egal wo der Wagen steht.

Der erläuternde Zusatz in der Klammer widerspricht allerdings eindeutig dem Gesetz.

Wo soll was einem Gesetz widersprechen? Ich finde nicht den Text.

Übrigens, achte drauf, es gibt jetzt zweimal den Wolf, komm da nicht durcheinander.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
04.06.2011|00:05 | brawo | 30
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Wolf «Brawo »,

entschuldige bitte, wenn ich erst jetzt antworte, aber wir sind gerade erst aus Graach/Mosel zurück.
Also wie ich es sehe (ich laß´ mich aber gerne belehren, wenn es anders sein sollte):

In der Schweiz gibt es das Schwersverkehrsabgabegesetz, SVGA vom 19.12.1997.
In Art. 2 dieses Gesetzes ist bestimmt, dass "die Abgabe für die Benützung der öffentlichen Staßen erhoben" wird.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat die Schweiz die Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV erlassen.
Dort ist u.a. geregelt:
Art. 1: "...für die Benützung öffentlicher Straßen..."
Art. 2, Satz 2 h regelt die Geltung für "Wohnmotorwagen"
Kapitel 5, 2.Abschnitt, Art.34 regelt die pauschale Entrichtung für ausländische Fahrzeuge.

Ich möchte beileibe niemand daran hindern, auch während des Aufenthalts auf einem Campingplatz die Gebühr zu entrichten. Der Wortlaut des Gesetzes und der Verordnung sind aber so eindeutig, dass eigentlich keine Zweifel bestehen dürften.
Völlig unverständlich ist daher das zitierte Merkblatt und die von dir erwähnte Auskunft, die ein Camper erhalten hat (obwohl die Antwort ja auch nicht eindeutig ist!).

Maßgeblich für mich ist aber der Gesetzes- und Verordnungstext und nicht ein Merkblatt.

Ich würde jedenfalls während der Tage eines Aufenthalts auf einem schweizer Campingplatz die Gebühr nicht zahlen und es notfalls zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen.

Gruß
Peter
«der mit dir das Schicksal teilt, dass es ihn mehrfach gibt »



Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
04.06.2011|18:53 | ullrich1 | 31
Re:Maut in der Schweiz
Okay, Peter, das ist deine persönliche Meinung und dagegen steht die Aussage einer schweizer Behörde und die ist in meinen Augen ganz klar.
Dir bleibt also im Falle eines Falles nichts anderes übrig, als deswegen Einspruch zu erheben und zu klagen.

Wenn es dazu kommen sollte, wünsch ich dir schon jetzt viel Erfolg.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
04.06.2011|19:51 | brawo | 32
Re:Maut in der Schweiz
Vielleicht gibt es ja hier im Forum Mitglieder mit WoMo über 3, 5 to., die in der Schweiz auf einem Campingplatz urlauben. Es würde mich interessieren, wie die es handhaben. Michaels Bekannter (s.o.Nr.6) zahlt ja offenbar nicht.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
04.06.2011|23:13 | ullrich1 | 33
Re:Re:Maut in der Schweiz
Vielleicht gibt es ja hier im Forum Mitglieder mit WoMo über 3, 5 to., die in der Schweiz auf einem Campingplatz urlauben. Es würde mich interessieren, wie die es handhaben. Michaels Bekannter «s.o.Nr.6» zahlt ja offenbar nicht.
=) Gruß
=) Peter


Hei Peter,

es geht ja nicht um die Handhabung, das zu wissen schützt mich ja im Falle eines Falles nicht vor Strafe.

Aber stell dir mal das Szenario vor, dass du Österreicher bist und nicht Bescheid weißt, wie das mit dem Überholverbot in Deutschland gehandhabt wird bzgl. Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3, 5 t) und schreibst deswegen das Verkehrsministerium in Deutschland mit der Bitte um Klärung an. Und die teilen dir mit, dass ein Womo mit mehr als 3, 5 t bei diesem Zeichen nicht überholen darf. Obwohl du diese Nachricht von einer deutschen Behörde erhalten hast, glaubst du denen einfach aus dem Grunde nicht, weil es in Österreich anders ist und teilst jetzt in einem Forum mit, dass du dich nicht an diese Mitteilung halten wirst und im Falle eines Falles klagen wirst.

So, und jetzt gehen wir wieder zur Schweiz, wo ebenfalls jemand die Auskunft von einer schweizer Behörde erhielt, dass für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz für ein Womo mit mehr als 3, 5 t die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten bzw. jeder Aufenthaltstag im entsprechenden Formblatt einzutragen ist.

Jetzt musst du doch erst einmal auch davon ausgehen, dass dies eine rechtlich verbindliche Auskunft ist und du dich daran halten musst.
Bist du anderer Meinung, musst du klagen. Aber die Erfolgsaussichten sind in meinen Augen gleich Null.

Hier noch einmal die Frage des Womo-Besitzers und die Antwort der Behörde:

Wir verbringen unsere Sommerferien im Wohnwagen am Neuenburgersee. Müssen wir für das Wohnmobil lediglich für den Hin- und Rückreisetag die Strassenverkehrsabgabe entrichten oder für die gesamte Aufenthaltsdauer?

Die Antwort:

Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig. Dies gilt, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren.

Warum sollen Ausländer anders behandelt werden wie die Schweizer? Auch die Schweizer sind, wie es in der Antwort steht, für jeden Tag PSVA-pflichtig, sofern sie ein solches Fahrzeug besitzen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
05.06.2011|18:40 | brawo | 34
Re:Re:Re:Maut in der Schweiz

=) Warum sollen Ausländer anders behandelt werden wie die Schweizer? Auch die Schweizer sind, wie es in der Antwort steht, für jeden Tag PSVA-pflichtig, sofern sie ein solches Fahrzeug besitzen.



Hi Wolf,
wir werden anders behandelt als die Schweizer!
In Deutschland zahlen wir unsere Kfz.-steuer und wenn wir in die Schweiz fahren, zahlen wir zusätzlich die PSVA.
Die Schweizer bezahlen in ihrem Land die PSVA und wenn sie nach Deutschland fahren, zahlen sie nichts zusätzlich.

Im übrigen kann ich nur auf meinen Beitrag Nr. 31 verweisen. Ich bin nicht so obrigkeitshörig, dass ich ein Merkblatt einer schweizer Zollbehörde nicht zu hinterfragen wage. Und angesichts der eideutigen Formulierung im Gesetzestext sehe ich gute Chancen, mich gegen eine Anzeige vor Gericht erfolgreich zur Wehr setzen zu können. Die Zollbehörde kann nicht einfach mit einem Klammersatz in einem Merkblatt die gesetzliche Regelung, die ausdrücklich eine Abgabe nur für öffentliche Straßen vorsieht, auf einen Campingplatz ausweiten. Und wenn ich dann genau diese Behörde um eine Auskunft bitte, ist doch klar, wie die Antwort aussieht.

Jeder muß halt für sich entscheiden, ob er das Merkblatt befolgt oder unter Berufung auf die Formulierung im Gesetz im Falle einer Anzeige eine gerichtliche Klärung herbeiführen will.

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
06.06.2011|11:06 | ullrich1 | 35
Re:Maut in der Schweiz
Okay Peter,

vielleicht klagt ja mal jemand.

Mich würde auch interessieren, ob schon mal jemand wegen Nichteintragens zur Kasse gebeten bzw. angezeigt wurde?
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
06.06.2011|11:56 | brawo | 36
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Wolf !
Unser Zettel Schwerlastabgabe wurde, seit wir sie zahlen müssen, nur einmal kontrolliert. Aber nur der Tag an dem wir kontrolliert wurden. Am Tag davor waren wir bei Bekannten auf einem ehemaligen Bauernhof haben kein Datum eingetragen.
Die Polizei/Zoll (?) gaben uns ohne Fragen den Schein zurück.
Aber vielleicht findet sich ein Schweizer hier der aus eigener Erfahrung berichtet?
Gruß Michael-+
06.06.2011|12:09 | michael43 | 37
Re:Re:Maut in der Schweiz
Hallo Wolf !
=) Unser Zettel Schwerlastabgabe wurde, seit wir sie zahlen müssen, nur einmal kontrolliert. Aber nur der Tag an dem wir kontrolliert wurden. Am Tag davor waren wir bei Bekannten auf einem ehemaligen Bauernhof haben kein Datum eingetragen.
=) Die Polizei/Zoll (?) gaben uns ohne Fragen den Schein zurück.
=) Aber vielleicht findet sich ein Schweizer hier der aus eigener Erfahrung berichtet?
=» Gruß Michael


Hallo Michael, die konnten ja nicht wissen, wo du am Tag zuvor warst und wenn sie etwas nicht beweisen können, müssen sie damit zufrieden sein, was sie momentan sehen. Und da war der Tag eingetragen
Sie gingen vermutlich davon aus, dass du am Kontrolltag in die Schweiz eingereist bist.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
06.06.2011|13:35 | brawo | 38
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
nur zur Auflockerung dieses trockenen Themas hier die Rede eines schweizer Politikers zu den Formulierungen der schweizer Zollverwaltung.

Viel Spass.
Peter



Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-
07.06.2011|13:20 | ullrich1 | 39
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