Europa´s umfangreichstes Wohnmobil-Portal
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
Geamtgewicht
Ab Anfang zeigen
Geamtgewicht
Die meisten Womos werden mit einem Gesamtgewicht von 3400/3500 angeboten. Welche Nachteile handelt man sich eigentlich ein, wenn ein Womo 4000 oder mehr hat?+
20.11.2014|14:05 | ralf4 | 1
Re:Geamtgewicht
da fällt mir spontan die Go-Box Pflicht für Österreich, Frankreich und Schweiz ein??

und so, wie von den Fahrern grösserer Womos geschimpft wird scheint das teilweise ganz schön ins Geld zu gehen
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
20.11.2014|14:22 | womo66 | 2
Re:Re:Geamtgewicht
da fällt mir spontan die Go-Box Pflicht für Österreich, Frankreich und Schweiz ein??
=)
=» und so, wie von den Fahrern grösserer Womos geschimpft wird scheint das teilweise ganz schön ins Geld zu gehen


Hallo Karin,
Für Frankreich gibt es keine GoBox.

Wobei es immer eine Frage der Sichtweise ist. LKW Überholverbot auf der Autobahn gilt auch für Womo über 3, 5to - was mir persönlich nix ausmacht.
Dafüt ist die KFZ Steuer günstiger. Auch in Frankreich sind viele Nebenstraßen für über 3, 5to gesperrt.
Vorteile hat es aber, da man fast immer ohne das Problem des Übergewichts (beim Auto) unterwegs ist. Bei vielen WOMO unter 3, 5to ist das Limit schon bei gefüllten Tanks ein Problem..............
Ich persönlich fahre lieber mit einem 4to bei 6to zulässigem Gesammtgewicht als mit 4to bei 3, 5to zulässigem Gesammtgewicht. Das Material leidet nicht so und die Nerven auch.
LG Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine
-+
20.11.2014|15:07 | hwhenke | 3
Re:Geamtgewicht
Nachteile:

Jährlich zur HU,
Höchstgeschwindigkeit km 1oo,
z.B. Ortsdurechfahrten in Frankreich verboten,
Überholverbot von Bussen u. LKW`s usw.

Ich meine wenigstens, daß das so richtig ist.



-+
20.11.2014|15:08 | pablo1 | 4
Re:Re:Re:Geamtgewicht

Hallo Karin,
=) Für Frankreich gibt es keine GoBox.


mag sein, dafür sind die normalen tarife höher, ich weiss nicht, wie man das kind nennt, da es uns nicht interessiert.
wer sich seine tarife ausrechnen möchte, kann dies beim Tarifrechner hier tun.. müsste klasse 3 sein....

keine GOBOX aber auch ein Geldfresserchen ; » das aber wohl das prozedere erleichtern soll...

mit der höheren zuladung hast du zweifelsohne recht ; )

Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
20.11.2014|15:27 | womo66 | 5
Re:Geamtgewicht
Guten Abend,

also, in Frankreich wird beim Auffahren auf die kostenpflichtige Autobahn die Höhe gemessen, danach richtet sich der zu zahlende Betrag. Ist natürlich höher als beim normalen PKW. Hat aber mit 3, 5 t nichts zu tun.

In der Schweiz zahlt man eine Schwerlastabgabe. Die kann man an den Grenzstellen erwerben, hat mal so um die 20 € gekostet, den momentanen Preis kenne ich nicht. Damit erwirbt man sich das Recht, 20 Tage in der Schweiz unterwegs zu sein, man muß aber jeden Tag, den man sich in der Schweiz befindet, eintragen, auch, wenn man auf einem Stellplatz oder CP steht.

Ansonsten hat Horst vollkommen recht: Wir fahren ebenfalls aufgelastet, wobei ich fürchte, daß unsere Auflastung manchmal noch nicht ausreicht. Der jährliche TÜV ist natürlich eine unangenehme Nebenerscheinung. Ansonsten kümmere ich mich wenig um Überholverbot und ähnliches, da man unserem Womo nicht unbedingt ansieht, daß es über 3, 5 t hat. Bisher kein negatives Erlebnis, auch nicht bei Ortsdurchfahrten in France.

Ferdi-+
20.11.2014|17:20 | fernando | 6
Re:Geamtgewicht
Danke schon mal - da fällt mir noch ein, die Rheinbrücke bei Köln ist glaube ich auch für LKW über 3500 gesperrt - bin mir aber nicht sicher. Das müsste dann wohl auch für Womos gelten.-+
20.11.2014|17:53 | ralf4 | 7
Re:Geamtgewicht
Hallo zusammen!

Ich bin auch auf der sicheren und natürlich etwas teureren Seite.

Wir wundern uns immer, was alles in 3, 5t rein und raus geht!

Ich habe unseren reisefertigen Fahruntersatz gewogen.
3, 6t!
2x 11kg Gasflaschen
2x Räder, mit Muskelkraftbetätigung, da wir auf Leichtgewicht stehen.
100 L Frischwasser, da wir eine gewisse Zeit ohne SP und CP auskommen wollen
2x 10 L Trinkwasser
80l Diesel
10L Diesel im Kanister zusätzlich, macht echt weniger Stress
ein Beil
eine Astsäge

Nur Gläser aus Glas und Geschirr aus Keramik. Weil Alkohol, Hitze und Plastik sich nicht so günstig zusammen verhalten.

-etwas Wäsche (auch Dessous)
- etwas Lebensmittel zum Überleben
- etwas Werkzeug für den Schrauber, falls das Eine oder Andere den Geist versagt

2 Campingliegen
1 Campingtisch
1x COBB-Grill

1 Hochdruckfahrradpumpe, pumpt Rennradreifen und die 5, 5bar Michilinreifen auf.
Einen Feuerlöscher

Ja, das war es!
So kommen 3, 6 Tonnen zusammen.

Den Roller muss ich zuhause lassen, leider!
Warum?

Weil wir in Frankreich immer viel Freude bei Winzern haben. Und die freuen sich auch über uns!
Alles klar?

Fast hätte ich es vergessen.
In Frankreich hat das 3, 5T Schild oft zusätzlich ein LKW Zeichen angebracht.
Die wollen einfach den 40Tonner aus der Ortschaft haben.

Nachteil?
Für uns nur der jährliche TÜV bei 7 Jahren!

Gruß Wolfi

Doch was vergessen!
1x diese blaue Franzosenflasche, die es überall auf der Welt gibt! Als Notfallreserve.
Schweiz: Schwerlastabgabe 32, 5 Franken für 10 Tage und ein Jahr gültig.
Muss dann nächstes gleich wieder hin, da noch nicht ausgenützt.-+
20.11.2014|19:01 | heidelbaer | 8
Re:Geamtgewicht
Mein lieber Mann,

dann ist die Schweiz aber ganz schön teuer geworden.

Ferdi-+
20.11.2014|19:46 | fernando | 9
Re:Geamtgewicht
also, in Frankreich wird beim Auffahren auf die kostenpflichtige Autobahn die Höhe gemessen, danach richtet sich der zu zahlende Betrag. Ist natürlich höher als beim normalen PKW. Hat aber mit 3, 5 t nichts zu tun.
Nur ne Frage...warum teilen die dann in dem Link nach (Gewichts-) Klassen ein??
Da sind die über 3, 5 t in Klasse 3 und damit teurer?

Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
20.11.2014|19:49 | womo66 | 10
Re:Geamtgewicht
FERDI, Nö, dann sehe Dir doch die Gas, Öl, Strom, Müll und Wasserabgaben an!

Die müssen wir regelmäßg bezahlen!

Gruß Wolfi-+
20.11.2014|19:51 | heidelbaer | 11
Re:Re:Geamtgewicht
also, in Frankreich wird beim Auffahren auf die kostenpflichtige Autobahn die Höhe gemessen, danach richtet sich der zu zahlende Betrag. Ist natürlich höher als beim normalen PKW. Hat aber mit 3, 5 t nichts zu tun.
=) Nur ne Frage...warum teilen die dann in dem Link nach (Gewichts-) Klassen ein??
=» Da sind die über 3, 5 t in Klasse 3 und damit teurer?


Nicht nur die Höhe wird bei der Berechnung der Maut in Frankreich herangezogen, sondern auch die Anzahl der Achsen und das zulässige Gesamtgewicht. Näheres kann man hier erfahren.

So landen wir mit unserem Wohnmobil in der Kategorie 4, der teuersten.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
20.11.2014|21:03 | brawo | 12
Re:Re:Geamtgewicht
Nicht nur die Höhe wird bei der Berechnung der Maut in Frankreich herangezogen, sondern auch die Anzahl der Achsen und das zulässige Gesamtgewicht. Näheres kann man hier erfahren.

Ja genau, das ist ja die Seite, die ich auch verlinkt hatte, daher hatte mich das "nur Höhe"(?) irritiert....

Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
20.11.2014|21:13 | womo66 | 13
Re:Geamtgewicht
Hier noch ein Hinweis zur Schwerlastabgabe in der Schweiz.
Sie gilt nicht wie geschrieben für 10 Tage sondern für 10 Fahrten innerhalb eines Jahres. Ist also für den "Normalnutzer" billiger als eine Vignette.
Gruß
Horst-+
21.11.2014|09:53 | go207 | 14
Re:Re:Geamtgewicht
Hier noch ein Hinweis zur Schwerlastabgabe in der Schweiz.
=) Sie gilt nicht wie geschrieben für 10 Tage sondern für 10 Fahrten innerhalb eines Jahres. Ist also für den "Normalnutzer" billiger als eine Vignette.
=) Gruß
=» Horst


Hallo Horst,
eben sitze ich vor dem Formular.

Es sind 10 Tage, je nach Aufenthalt, vom Fahrer einzutragen!
Wenn Du nach 19 Uhr ankommst, dann kannst Du den nächsten Tag eintragen.
Denn, es gilt ab 19 Uhr vom Vortag!
Also, ich komme heute um 20 Uhr an, dann trage ich den morgigen Tag ein.
Sollte ich noch einen Tag bleiben, dann trage ich den nächsten Tag ein, usw.

Originaltext:
Entwertung durch den Chauffeur: Vor der Einfahrt und vor jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeuges in der Schweiz Tag und Datum eintragen.

Mein Beispiel: (für heute, wenn es bereits 20 Uhr sein sollte) Samstag 22.11.2014

Also trägst Du den Aufenthalt, nicht die Fahrt ein.
Auch wenn Du wo stehst und nicht fährst!

Es sind 10 Felder vorgesehen!

Diese 10 Tage haben eine Gültigkeit von einem Jahr!

Also kann ich noch bis zum 21.11.2015 in die Schweiz, ohne neu zu bezahlen.

Jetzt ist alles klar! Odrr?

Grüezi Wolfi
-+
21.11.2014|11:02 | heidelbaer | 15
Re:Geamtgewicht
Ja Wolfi so ist es absolut korrekt.
..und denkt immer daran: Bei fast jeder Ausfahrt aus der Schweiz, wird das
Formular kontrolliert.
Steht man allerdings auf einem Campingplatz oder bewegt das Fahrzeug nicht,
kann man durchaus darüber nachdenken, ob ein Eintrag in das Verzeichnis
gemacht wird, vorgeschrieben ist er wohl, oderrr?
Gruß
Horst
-+
21.11.2014|11:48 | go207 | 16
Re:Geamtgewicht
Bei mir ist das "Formular" in der Schweiz, noch nie kontrolliert worden, außer beim Einreisen an der Grenzstation. Aber hier wird ohnehin nach der Vignette oder eben nach der Schwerverkehrsangabe gefragt.

Nicht zu vergessen, die Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3, 5 Tonnen in der Schweiz gelten für den Tag den man in der Schweiz verbringt. Also unabhängig davon ob man auf einen CP befindet oder auf einer norm. Strasse fährt.

Auf einem CP habe ich auch "vergessen" den Tag einzutragen (10 Tages - Formular), aber sobald man sich wieder auf der Strasse bewegt, sollte man sich sofort wieder erinnern!!!-+
21.11.2014|15:44 | antonis | 17
Re:Geamtgewicht
Hallo Mädls und Jungs !
Es ist kaum nach zu weisen ob Du auf einem CP Platz gestanden hast. Oder für 2-3 TAGE in das Nachbarland gefahren bist. Die Schweiz ist ja überschaubar. Eine Kontrolle im Landesinneren habe ich erst einmal erlebt. Mit einer Achslast Prüfung.
Ich gehöre zu denjenigen die lieber nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreiten. Da auch die Reifen auf dieses ausgelegt sind. Auch ist mir ein eventuelles entladen nach Gewichtskontrollen (Österreich, Schweiz vermehrt ) zu umständlich und zu teuer) Ich kann keinem empfehlen mit überladenen Wohnmobil durch die Lande zu fahren. Da sind die Nachteile, Überholverbot z.B., gern in kauf zu nehmen und schneller als ca 100km/h muss ich nicht fahren.
Gruß Michael-+
24.11.2014|13:54 | michael43 | 18
Re:Geamtgewicht
Genau Michael, es geht bei den Prüfungen um die Achslast!

Das Gesamtgewicht ist zweitrangig.
Gruß Wolfi-
24.11.2014|15:18 | heidelbaer | 19
Ende zeigen
Themenliste
ACHTUNG : Diese Seite geht nur einwandfrei wenn Javascript für meinwomo.net erlaubt wurde !!!