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Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
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Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Wie man hört, sind Womo-Lieferzeiten von acht/neun Monaten heute keine Seltenheit. In der Regel verlangen die Firmen dann Abschlagszahlungen auf den Kaufpreis im Voraus. Das ist ja durchaus verständlich, insbesondere dann, wenn das Auto speziell für diesen einen Kunden konfiguriert wurde.

Aber wie sieht es mit Sicherheiten für den Kunden aus? Im Falle einer Insolvenz der Firma würden dessen Vorauszahlungen ja in die Konkursmasse einfließen und wären zunächst einmal für den Kunden verloren.

Wie kann man dieses Risiko ausschließen? Mit einer Bankbürgschaft, oder wie?

Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
+
06.02.2015|09:04 | schneemann | 1
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Ich denke, die einzige Möglichkeit ist, sich vorher über die Situation des Unternehmens zu erkundigen, was für einen Privatmenschen natürlich schwierig ist. Mit einer Bankbürgschaft, wie sollte das gehen?
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
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06.02.2015|10:02 | garibaldi | 2
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Für mich käme ein Wohnmobilkauf in Verbindung mit einer Vorauszahlung nicht infrage. Habe von solchen Vorauszahlungen bisher auch noch nichts gehört.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
06.02.2015|10:14 | brawo | 3
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Doch, doch, mein letzter Autokauf liegt zwar acht Jahre zurück, aber ich musste damals sofort nach Vertragsabschluss (CS-Reisemobile) eine Anzahlung und dann im Laufe der mehrmonatigen Lieferzeit mehrere Abschlagszahlungen leisten. Die Begründung war damals, dass dieses Auto speziell für mich angefertigt werde.

Ich habe das damals mit Bauchschmerzen akzeptiert und musste mir nachher von anderen CS-Kunden sagen lassen, ich sei ganz schön blauäugig gewesen, weil im Falle einer Insolvenz der Firma meine Anzahlungen erstmal weg gewesen wären.
Stattdessen hätte ich von der Firma CS eine Bankbürgschaft über die gezahlten Vorauszahlungen verlangen sollen, also die Garantie, dass eine Bank für das Geld gerade steht, wenn die Firma pleite geht.

Gut, die Firma ist nicht pleite gegangen und hat das Auto pünktlich geliefert.

Wie habt Ihr das denn gemacht? Habt Ihr Eure Womos erst bei Lieferung komplett bezahlt, oder wie?


Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
06.02.2015|10:40 | schneemann | 4
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Das Vorgehen der Vorkasse in gesetztem Rahmen ist bei Bau eines Schiffes üblich.
Als unser Schiff für uns gebaut wurde, zahlten wir kleinere Beträge nach Baufortschritt, soweit ich mich erinnere, den ersten nach Abschluss des Baus der Schale
SO hätte in jedem Fall eine andere Werft weiterbauen können
Die nächsten kleinen Raten erfolgten dann wie gesagt nach Baufortschritt und Ausbau, der weitaus grösste Batzen wurde allerdings von der Bank zurückgehalten.
Unser Bank und deren Bank standen in Kontakt, die Werft war sicher, dass sie von uns ihr Geld bekommt, SOFERN das Schiff korrekt fertiggebaut wird und von uns abgenommen
Das kostete allerdings schon zugegebner massen zähe Verhandlungen gab uns aber maximale Sicherheit

Bei Womos habe ich sowas noch nicht gehört und inder HEUTIGEN Zeit wäre ich da auch sehr vorsichtig... keiner weiss, ob auch eine grosse Marke morgen noch existiert.

Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
06.02.2015|10:45 | womo66 | 5
Re:Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Stattdessen hätte ich von der Firma CS eine Bankbürgschaft über die gezahlten Vorauszahlungen verlangen sollen, also die Garantie, dass eine Bank für das Geld gerade steht, wenn die Firma pleite geht.


dass eine BANK im Pleitefall grad steht, erscheint mir märchenhaft....eher könnte ich mir vorstellen, dass es dazu spezielle Versicherungen gibt... was die allerdings für ihren Service verlangen, ist dann auch wieder die Frage...
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
06.02.2015|10:47 | womo66 | 6
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Eigentlich sind ja Anzahlungen nix Anstößiges und in vielen Bereichen auch nix Ungewöhnliches. Es geht da ja immer darum, dass ein Hersteller (und ggf. auch noch ein Händler) für einen Kunden nach dessen Vorgaben ein individuelles Produkt erstellen und ausliefern. Sie müssen dafür in diverse Vorleistungen gehen, Materialien, Planungen, kaufmännische Abwicklungen, Handwerkerleistungen etc. pp. Da ist die Anzahlung einfach eine Absicherung, dass man auf dem Zeug nicht sitzen bleibt, wenn der Kunde pleite ist, was ja auch vorkommen soll. Andererseits geht natürlich der Kunde mit der Anzahlungssumme auch ins Risiko. Dass eine Bank dafür bürgen sollte, erscheint mir auch eher fraglich, obwohl das im Grunde eine saubere Lösung wäre, denn wenn der Hersteller und/oder Händler solvent sind, weiß das die Bank. Würde man eine solche Praxis einführen, wäre das praktisch wie eine Schufa-Auskunft, denn für ein Unternehmen, das schon auf der Kippe steht, würde eine Bank so eine Bürgschaft nicht eingehen - es sei denn, sie ist mit dem Unternehmer irgendwie am tricksen. Aber das würde eine Bank eher nicht machen, denn sie sitzt ja immer am längeren Hebel. Man könnte also sagen: Keine Bürgschaft - keine Anzahlung.
Schönen Gruss
Cornelius
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06.02.2015|15:28 | garibaldi | 7
Re:Re:Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Stattdessen hätte ich von der Firma CS eine Bankbürgschaft über die gezahlten Vorauszahlungen verlangen sollen, also die Garantie, dass eine Bank für das Geld gerade steht, wenn die Firma pleite geht.

=)
=) dass eine BANK im Pleitefall grad steht, erscheint mir märchenhaft....eher könnte ich mir vorstellen, dass es dazu spezielle Versicherungen gibt... was die allerdings für ihren Service verlangen, ist dann auch wieder die Frage...


Genau das ist bei meiner Bauwerft(Hallberg-Rassy) völlig normal. Du zahlst bei Vertragsabschluß 1/3 Kaufpreis und 0, 6 % Bürgschaftsprovision vom Kaufpreis an die Hausbank der Bauwerft und damit schläfst Du ruhig.
Gruß Klaus
-+
06.02.2015|18:03 | t672g | 8
Re:Re:Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Aber wie ist das bei womos????
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
06.02.2015|18:37 | womo66 | 9
Re:Re:Re:Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Aber wie ist das bei womos????

Ich gehe davon aus, dass eine Vorauszahlung bei den bekannten Firmen wie Hymer, Eura, Frankia usw. nicht gefordert wird, auch wenn viele Sonderwünsche geordert werden. Bei einem Individualausbauer mag es anders sein.

Stellt euch mal vor, Mercedes, BMW, Audi usw. würden auf einmal Vorauszahlungen verlangen, für mich derzeit unvorstellbar.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
06.02.2015|19:23 | brawo | 10
Re:Re:Re:Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Aber wie ist das bei womos????


moin Karin,
bei den richtig teuren Womo-Exemplaren ist eine Bankbürgschaft in Verbindung mit Vorkasse nichts Ungewöhnliches. Gibt die Hausbank keine Bürgschaft gegen Provision, kauft man besser ein anderes Fabrikat.

In der "Yacht" gab es vor vielen Jahren mal einen Artikel über die Absicherung von Anzahlungen. Die Absicherung funktioniert danach auch ohne Bürgschaft, wenn nach Fertigungsgrad gezahlt wird u n d das Eigentum im jeweiligen Bauzustand am besonders gekennzeichneten Boot BauNr./WomoChassisNr. an den Käufer übertragen wurde. Nur dann ist die Einheit im Insolvenzfall aus der Konkursmasse auszugliedern und bleibt Eigentum des Auftraggebers.

Natürlich verlangen die Massenhersteller keine Anzahlung, das sind in der Regel 08/15 Fertigungen, leicht abzusetzen und dazu steht oft noch die Inzahlungnahme bereits auf dem Hof.

Gruß Klaus

-+
06.02.2015|19:44 | t672g | 11
Re:Re:Re:Re:Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?

=) Natürlich verlangen die Massenhersteller keine Anzahlung, das sind in der Regel 08/15 Fertigungen, leicht abzusetzen


Genau das scheint der Punkt zu sein. Diese Anzahlungen/Vorauszahlungen werden offenbar nur von kleineren Ausbauern verlangt, die mehr oder weniger individuelle Kundenfahrzeuge bauen. Im Gegenzug bieten sie ihren Kunden als Sicherheit eine Bankbürgschaft an, die vielleicht Nullkommairgendwas Bankgebühr kostet.

Zudem könnte ich mir vorstellen, dass diese kleinen Firmen nur eine geringe Kapitaldecke haben. Man hört da ja gelegentlich sowas.....

Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
07.02.2015|11:30 | schneemann | 12
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Wie hier schon beschrieben, ist aber schon üblich, dass Fahrzeuge die speziell auf Kundenwunsch zugeschnitten werden, speziell bei kleineren Ausbauern, einen Vorrauszahlung, sogar je Fertigungsfortschritt Abschlag etc. verlangen.

Absichern kann man sich bei seriösen Firmen über Bankbürgschaften oder Sicherungsschein des Basisfahrzeuges, wie es bei Bekannten der Fall war, die sich ein auf sich zugeschnittenes Fahrzeug schneidern ließen.

Ist ja eigentlich Logisch, wenn man ein Kundenfahrzeug schneidert dass dann eventuell bei "nichtgefallen" weit unter dem tat. Wert veräußert werden muss..
-+
07.02.2015|15:05 | antonis | 13
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Bei einem Hymer Wohnmobilhändler ließ ich mir neulich ein Angebot über einen auf uns zugeschnitten Exsis-t machen. In diesem Angebot bestand die Firma auf eine Anzahlung von 10 - 15 % des Neupreises. Ich werde mich wohl kaum darauf einlassen. 5 Monate um mehrere Tausend Euro zittern, halten meine Nerven nicht mehr aus.

Grüße
Leo-+
07.02.2015|18:31 | loewe | 14
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Tja dann bleibt nur der Weg, Wohnmobil von der Stange... Wenn man auf Kundenwunsch fertigt, hört ja irgendwie das Unternehmerische Risiko auf.

Wie soll denn eine Firma, z.b. ein Womo, mit einem pinkfarbenen Himmelbett mit weißem Schleiflack nach Absage des Kunden oder geplatzter Finanzierung ohne Verlust verkaufen können...

Mich wundern so wie so dass sich gewisse Vorstellungen einiger Käufer als Selbstverständlichkeiten entwickelt haben die es im Geschäftsleben so nie gab.

Für mich eine Selbstverständlichkeit dass Dinge dich speziell für mich gebaut/produziert/gefertigt werden auch nur auf Vorkasse oder Anzahlung beschafft werden.-+
07.02.2015|19:34 | antonis | 15
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
´pinkfarbenen Himmelbett mit weißem Schleiflack´ finde ich gut :-)
Es handelt sich allerdings nur um ganz normales Zubehör wie Fahrradträger, Markise und ....
Allerdings habe ich noch nicht nachgefragt, ob diese Anzahlung durch eine Bankbürgschaft abgesichert ist. Vor ca. 12 Jahren hatte ich bei diesem Händler mein erstes Womo gekauft und glaube, dass ich damals auch eine Anzahlung leistete, jedoch mit Bankbürgschaft.
Grüße
Leo-+
07.02.2015|20:31 | loewe | 16
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Ich hätte ein ungutes Gefühl etwas zu bezahlen was ich noch nicht in Händen halten kann ( wie zum Beispiel ) den Fahrzeugbrief der mich zum Eigentümer macht.
So etwas kann keiner mehr anzweifeln.
-+
08.02.2015|17:34 | camper007 | 17
Re:Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Ich hätte ein ungutes Gefühl etwas zu bezahlen was ich noch nicht in Händen halten kann « wie zum Beispiel » den Fahrzeugbrief der mich zum Eigentümer macht.
=) So etwas kann keiner mehr anzweifeln.


Mein Beitrag nur, weil Gutgläubige den Quatsch glauben könnten. Habe oben schon mal den Begriff "Eigentumsübertragung" erwähnt, lies mal § 929 BGB und zumindest Du wirst staunen, dass zumindest ein Kfz-Brief gar nichts über den Eigentümer aussagt, entscheidend ist die Übertragung des Eigentums an der beweglichen Sache. Obwohl Du den Brief hättest, könnte der Händler wirksam das Fzg. an einen anderen verkaufen, da er nicht illegal in den Besitz des Fzgs. gekommen ist, das wäre dann nur eine Unterschlagung, wenn er Dir vorher das Eigentum übertragen hätte. Weg wäre das Fzg. ohne das Du gegen den Käufer vorgehen könntest. Nicht ganz einfach zu verstehen, sicher bleibt nur die Bürgschaft bis zur Eigentumsübertragung.
Gruß Klaus
-+
08.02.2015|20:17 | t672g | 18
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Hallo Klaus
§ 929 BGB habe ich gelesen, sehr interessant!
Da glaubt man das man so einiges weis und man muss feststellen es ist doch nicht genug.
Gruß Andre
-+
08.02.2015|22:29 | camper007 | 19
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Ich kann mir nicht vorstellen das selbst ein Auto Hersteller wie Bugatti sich dar auf einlassen würde, je nach Fertigungsgrad bezahlt zu werden!
Wer in der Firma sollte das alles Glaubwürdig Dokumentieren und auch noch Beglaubigen lassen das der Kunde bis zur Übergabe bis zu 1, 8 Millionen € bezahlt. -+
08.02.2015|22:57 | camper007 | 20
Re:Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Ich hätte ein ungutes Gefühl etwas zu bezahlen was ich noch nicht in Händen halten kann « wie zum Beispiel » den Fahrzeugbrief der mich zum Eigentümer macht.
=» So etwas kann keiner mehr anzweifeln.


Abgesehen davon, dass man durch den Besitz eines Fahrzeugbriefs nicht automatisch Eigentümer wird, insofern ist der Hinweis von Klaus schon notwendig gewesen, wird es in der Regel so sein, dass der Verkäufer eines Kraftfahrzeugs den Fahrzeugbrief erst dann aus der Hand geben wird, wenn der Kaufpreis bezahlt worden ist. Erst durch die Bezahlung wird der Käufer Eigentümer an der Sache und erst dann wird ein guter Geschäftsmann das Fahrzeug dem Käufer aushändigen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
08.02.2015|23:24 | brawo | 21
Re:Vorauszahlung bei Womo-Kauf?
Hier bei mir um die Ecke ist ein kleiner Womo-Ausbauer. Da werkeln zwei Männeken (und ein Hund) vor sich hin und stellen handwerklich hochwertige Kastenwomos NACH KUNDENWUNSCH her. Ich kann mir vorstellen, dass dieser Betrieb in die Pleite getrieben würde, wenn ein Kunde nicht zahlen würde und das Fahrzeug nicht anderweitig verkauft werden könnte.

Da hätte ich durchaus Verständnis für den Wunsch nach Vorauszahlungen, aber natürlich nur mit entsprechender Absicherung durch eine Bankbürgschaft o.ä.


Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
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09.02.2015|09:10 | schneemann | 22
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