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Rückgabe neues Womo nach einmaligen Nachbessern?
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Rückgabe neues Womo nach einmaligen Nachbessern?
Hallo,

ich würde gerne mal wissen, ob hier jemand es schon einmal geschafft hat, eine neues womo anhand einer Undichtigkeit nach 1 maligem Nachbessern ohne erfolg, den wagen zurückzugeben.

lg

Lexy+
17.06.2016|12:47 | lexy2 | 1
Re:Rückgabe neues Womo nach einmaligen Nachbessern?
Hi Lexy,

grundsätzlich gibt es nach einmaliger Nachbesserung nicht automatisch das Recht der Wandlung.

Letztlich ist immer wichtig, ob ein schwerwiegender Grund und eine nicht zufriedenstellende Nachbesserung auch im zweiten Anlauf den Mangel nicht beseitigt.

Ich befinde mich in ähnlicher Situation.
Ich habe mir einen Arto 88EK als Neufahrzeug gekauft und habe schon bei der Abholung einige
Mängel beanstandet.
Nach einer Fahrt auf der Autobahn löste sich der Scheibenwischer und zerkratzte die Motorhaube, außerdem funktionierte das Fahrlicht nicht und der Händler erklärte mir, das Fiat einen neuen Kabelbaum einbauen muß, weil dieser defekt ist ( die haben es bei der Auslieferung nicht gemerkt! ).

Außerdem haben wir eine Mängelliste mit 12 Positionen. Darunter eine fehlerhafte Lackierung der Frontpartie ( Blasenbildung unter dem Lack) .

Ich überlege auch, ob ich mich anwaltlich vertreten lasse und auf Wandlung bestehe.
Die Nachbesserung soll ca. 6 Wochen dauern.

Ich bin ein gebranntes Kind, was Wohnmobile betrifft.

Habe vor einigen Jahren ebenfalls einen Arto als Neufahrzeug gekauft, der lediglich eine Kurzzeitzulassung hatte und eine Laufleistung von 300 km.
Nach einem Jahr waren Mängel eingetreten und habe auf Nachbesserung auf Basis der Gewährleistung verlangt.

Auf Nachfrage beim Händler wurde mir ausgerichtet, daß das Fahrzeug keine Garantie mehr habe, weil es bereits 4 Jahre alt sei.
Ich habe also ein Lagerfahrzeug gekauft, das über keine Garantie verfügt.

Kurzum, ich habe meinen Anwalt eingeschaltet und der Händler mußte das Wohnmobil nach einem Jahr zurücknehmen und mir den Kaufpreis erstatten.

Aus dieser Erfahrung habe ich gelernt und werde mich in Zukunft nicht mehr über den Tisch ziehen lassen.

Ich hoffe für Dich, das du dein Recht durchsetzen kannst, weil Undichtigkeit schon ein erheblicher Mangel ist.

weiterhin gute Fahrt
Burkhard
-- Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten --

-+
26.02.2017|17:40 | dodo1951 | 2
Re:Re:Rückgabe neues Womo nach einmaligen Nachbessern?

=) Auf Nachfrage beim Händler wurde mir ausgerichtet, daß das Fahrzeug keine Garantie mehr habe, weil es bereits 4 Jahre alt sei.
=) Ich habe also ein Lagerfahrzeug gekauft, das über keine Garantie verfügt.


So was Albernes habe ich noch nie gehört. Die Gewährleistung beginnt normalerweise mit der Übergabe eines Produkts an den Kunden. Sollte es eine Alterungsklausel geben, gilt die zwischen dem Hersteller und dem Händler, es sei denn, der Händler würde in den Kaufvertrag mit dem Kunden einen Gewährleistungsausschluss schreiben, was rechtlich ziemlich sicher gar nicht möglich wäre. Verkauft ein Händler so eine "veraltete" Ware, steht er voll in der Haftung, da kann er kaum raus. Dass in diesem Fall hier letztlich eine Wandlung (korrekt: Rücktritt) dabei rauskam ist demnach nur folgerichtig. Ist natürlich bei so hochwertigen Waren ein ziemliches Risiko, aber dafür gibt´s halt bei den Preisen normalerweise entsprechende Kalkulationsaufschläge.

Der einzige Ausweg für den Händler, der auf so einem "Ladenhüter" sitzt, wäre ein Privatverkauf. Der müsste dann natürlich entsprechend vertraglich abgesichert sein, am besten über einen Strohmann. Wer weiß, wie viele es da gibt ...

Um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen: Wenn die Undichtigkeit mit einer Nachbesserung nicht behoben werden konnte, wäre es an der Zeit, sich juristischen Beistand zu sichern. Rein rechtlich dürfte einem Rücktritt vom Kaufvertrag nichts im Weg stehen.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-
27.02.2017|10:24 | garibaldi | 3
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