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Kauf eines gestohlenen Wohnmobils
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Kauf eines gestohlenen Wohnmobils
kann den Alptraum des Käufers bedeuten, wie in diesem Fall , aber die Schuld, dass nichts vorangeht, einfach der Polizei in die Schuhe schieben, geht auch nicht, da diese, wie es dem Bericht zu entnehmen ist, ja nicht mehr zuständig ist. Was in deren Zuständigkeitsbereich möglich war, haben sie erledigt. Jetzt sind andere dran. Schlimm, wenn man in die Mühlen der Bürokratie gelangt.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
+
30.01.2018|09:05 | brawo | 1
Kauf eines gestohlenen Wohnmobils
mein lieber Schwan... das ist mal richtig Schei..... da freust du dich auf dein Womo, legst dein sauer verdientes Geld hin und dann sowas...
2 jahre steht das Womo nun schon rum, davon wirds ja auch nicht besser... hoffentlich findet sich für diesen Alptraum bald eine Lösung
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
30.01.2018|10:05 | womo66 | 2
Re:Kauf eines gestohlenen Wohnmobils
kann den Alptraum des Käufers bedeuten, wie in diesem Fall , aber die Schuld, dass nichts vorangeht, einfach der Polizei in die Schuhe schieben, geht auch nicht, da diese, wie es dem Bericht zu entnehmen ist, ja nicht mehr zuständig ist. Was in deren Zuständigkeitsbereich möglich war, haben sie erledigt. Jetzt sind andere dran. Schlimm, wenn man in die Mühlen der Bürokratie gelangt.

Du hast recht, die Polizei ist da nicht zuständig. Aber Behördenversagen ist hier schon auf mehreren Ebenen erkennbar, sofern die Details des Berichts stimmen. Wenn eine Polizeidienststelle gefälschte Papiere nicht erkennt, eine Staatsanwaltschaft eine andere in einem diese betreffenden Verfahren nicht über den Sachstand informiert und ein Verfahren gegen einen Betrüger eingestellt wird, obwohl der Tatbestand ganz offensichtlich ist, da darf man sich schon wundern. Allerdings ist eines klar: Die Vorwürfe des Opfers gegen die Polizei sind falsch, weil das der falsche Ansprechpartner ist. Da ist eindeutig die Staatsanwaltschaft zuständig.

Ein Detail an der Geschichte kommt mir allerdings höchst seltsam vor: Angeblich wurde das Verfahren gegen die Betrüger nach § 154 Stgb eingestellt, weil die Betrüger sich der Personalien eines Dritten bemächtigt hätten. § 154 ist der Meineid-Paragraf. Dieser Punkt der Schilderung ist mir völlig unverständlich. Das klingt ja so, als sei das Verfahren eingestellt worden, weil die Täter behauptet hätten, sie seien jemand Anderes. Kann ja wohl nicht sein, oder?

In der Geschichte gibt es mehr Ungereimtheiten. Normalerweise hätte der Vor-Eigentümer ja vielleicht den Verlust von der Versicherung ersetzt bekommen können, aber in dem Fall ist das gestohlene Womo ja wieder aufgetaucht. Eigentlich hätte es dem ursprünglichen Eigentümer ja sofort zurückgegeben werden müssen. Dem widerspricht aber das BGH-Urteil, das in dem verlinkten Artikel von 2016 zitiert wird. Demnach wären die Käufer die rechtmäßigen neuen Eigentümer, auch wenn ein anderer das Fahrzeug unterschlagen hatte. Also müsste eigentlich doch der Käufer das Womo benutzen dürfen und der Vor-Eigentümer müsste gegen den Betrüger klagen. Wieso es da einen Rechtsstreit zwischen altem und neuem Eigentümer gibt, erschließt sich demnach überhaupt nicht.

Rätselhaft ist auch die Geschichte mit dem in Düsseldorf gestohlenen KFZ-Brief. Wenn der schon ein halbes Jahr vorher zur Fahndung ausgeschrieben war, wieso wurde er dann bei der Überprüfung nicht erkannt? Oder ist die Aussage, das Opfer habe die Papiere auf einer Polizeiwache überprüfen lassen, falsch?

Letztlich könnte nur der Betrüger den Schaden ersetzen, aber wie soll man ihn dazu bringen, wenn nicht gegen ihn ermittelt wird?

Alles in Allem eine höchst seltsame Geschichte.


Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
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30.01.2018|12:50 | garibaldi | 3
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