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Maut in der Schweiz
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Re:Maut in der Schweiz
Hallo brawo,
Dein Link, dankeschön dafür, schickt mich auf die Seite des ADAC. Ich bin keine Mitglied und kann mich dort nicht einloggen. Hättest Du evtl. was einfacheres?

Grüße-+
22.02.2011|19:35 | rusty60 | 11
Re:Maut in der Schweiz
ich weiss ja nicht, ob sie´s wussten... aber dazu brauchen wir keine printmedien

ich gehe mal davon aus, dass dieser schön beschriebene Stellplatz gemeint ist??

übrigens finden sich in 15 km Umkreis weitere 10 stellplätze.....

wooo??? natürlich in der datenbank
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
22.02.2011|19:54 | womo66 | 12
Re:Re:Maut in der Schweiz
Hallo brawo,
=) Dein Link, dankeschön dafür, schickt mich auf die Seite des ADAC. Ich bin keine Mitglied und kann mich dort nicht einloggen. Hättest Du evtl. was einfacheres?
=)
=» Grüße


Ich hoffe mal, dass ich nicht gegen das Urheberrecht verstoße, wenn ich hier den ADAC zitiere:

Maut in der Schweiz

Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind gebührenpflichtig. Die erforderliche Vignette zu 31, 50 Euro für Kraftfahrzeuge sowie für Anhänger bis zu jeweils 3, 5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) können Sie hier online bestellen, in den ADAC-Geschäftsstellen oder direkt an der Grenze kaufen.

Schwerverkehrsabgabe für Kfz und Anhänger über jeweils 3, 5 t zGG

Die Schwerverkehrsabgabe muss für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 3, 5 t entrichtet werden, also auch für schwere Wohnmobile sowie für Anhänger.

Im Gegensatz zur Vignette, deren Erwerb für Fahrzeuge bis 3, 5 t zGG nur für das Befahren der Autobahnen vorgeschrieben ist, muss die Schwerverkehrsabgabe für das gesamte Straßennetz der Schweiz entrichtet werden. Ausgenommen ist lediglich die Zufahrt von Österreich ins schweizerische Zollausschlussgebiet Samnaun.

Die Schwerverkehrsabgabe müssen Sie bei der Einreise am Schweizer Zollamt bezahlen. Dort erhalten Sie einen auf das Fahrzeug ausgestellten, nicht übertragbaren Zahlungsnachweis (Deklaration), den Sie bei Kontrollen vorweisen müssen. Die Schwerverkehrsabgabe gilt für ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Die Jahresgebühr für Wohnmobile über 3, 5 t zGG beträgt 650 CHF. Je nach voraussichtlicher Aufenthaltsdauer in der Schweiz kann die Abgabe auch für kürzere Zeiträume entrichtet werden:

- für 1 bis 30 aufeinanderfolgende Tage - pro Tag 3, 25 CHF, mindestens aber 25 CHF und höchstens 58, 50 CHF

- für 1 bis 11 aufeinanderfolgende Monate - pro Monat 58, 50 CHF

- für 10 frei wählbare Einzeltage innerhalb eines Jahres 32, 50 CHF

Wer mehrmals lediglich im 1-Tages-Transit unterwegs ist, fährt günstiger mit einem Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage «32, 50 CHF», gültig 1 Jahr ab Ausstellung.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
22.02.2011|22:05 | brawo | 13
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
wenn man nach 19 Uhr in die Schweiz reist, dann kann man den nächsten Tag gleich eintragen. Es ist also möglich um 19 Uhr in St. Margarethen einzureisen, auf dem Stadionparkplatz in Vaduz ab 19.30 Uhr zu übernachten (mit Entsorgung). Am nächsten Morgen ganz gemütlich über Bernhardinotunnel oder wer will auch über Lukmanierpass ins Tessin und zum Lago Maggiore zu fahren.
Alternativ kann man vor oder nach dem Bernhardinotunnel R auf großen Parkplätzen auch sehr gut übernachten.
Gruß Reinhard-+
22.02.2011|22:05 | womo1 | 14
Re:Maut in der Schweiz
Erst einmal Entschuldigung für die große Schrift in meinem letzten Posting, aber Reinhard war zu schnell, ich konnte nicht mehr korrigieren.

Aber jetzt die Frage an Reinhard, wo du denn dein Wissen her hast? Ich habe nichts davon in dem entsprechenden Gesetz gelesen. Entschuldige bitte, wenn ich zumindest leichte Zweifel an deinem Posting habe. Es wäre toll, wenn man das selbst auf einer offiziellen Seite nachlesen könnte.
Kannst du bitte evtl. einen Link setzen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
22.02.2011|22:16 | brawo | 15
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
das steht ganz offiziell auf dem schönen Papier der Schwerverkehrsabgabe. Außerdem praktiziere ich das schon seit vielen Jahren, wurde mir nämlich mal bei der Einreise an der Grenze vom Schweizer Zöllner erklärt, nachdem er feststellte, dass ich mit Vignette einreisen wollte - und das bei 4 Tonnen zul. Ges.Gewicht.
Gruß Reinhard-+
22.02.2011|22:23 | womo1 | 16
Re:Maut in der Schweiz
Okay, danke Reinhard, muss ich mal beim nächsten Mal genauer durchlesen. Ist mir bisher noch gar nicht ins Auge gefallen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
22.02.2011|22:41 | brawo | 17
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Reihard !
Mir geht es wie Wolf fahre seit Jahren mit der Schwerlastabgabe, aber das Kleingedrukte ....???? - Danke für den Hinweis- Die Einreise mit Vignette hatte keíne weiteren Konsequenzen ? Ich glaube die Österreicher wären da nicht so nett ?
Gruss Michael-+
23.02.2011|13:29 | michael43 | 18
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,

muß mich dem Anschließen, benutze die Schwerlastabgabe
ebenfalls schon länger. Habe mir allerdings das Klein-
gedruckte noch nie genauer angesehen. Wurde beim ersten
Mal darauf hingewiesen, daß ich vor der Einreise eintragen
muß, das wars.

Was lehrt mich das? Auch das Kleingedruckte ist wichtig.

Schönen Gruß

Fernando

Ach ja, natürlich Karin, ist dies der wirklich wunderschöne
Stellplatz, hatte ja darauf hingewiesen, daß es ihn im Portal
gibt.

-+
23.02.2011|14:25 | fernando | 19
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
das mit der Vignette war richtig lustig - ich habe die in Klarsicht einlaminiert, was der Zöllner aber nicht sehen kann. Er hat mir angeboten, dass ich sie abkratzen kann und in Zahlung geben. Aber ich verwende die ja auch noch im PKW. Habe deswegen freundlich abgelehnt. Schweizer sind halt freundliche Leute!
Textausschnitt ist in der Mitte der Vorderseite.
Gruß Reinhard-+
23.02.2011|15:37 | womo1 | 20
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