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Parken erlaubt mit Zusatzschildern
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Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ja das Zeichen nur Wohnmobil gibt es, nur es fehlt an einer juristischen Festlegung was ein Wohnmobil ist, mir ist keine geläufig , in meiner Zulassung steht Sonder KFz, dargestellt ist ein Alkoven, was ist denn ein kleiner VW Bus ? ist ein Fahrzeug mit einem Dachzelt auch einnWomo ?


Hallo Ulli,

hier hast du unter Ziffer «2b» eine amtliche Definition, was ein Wohnmobil ist.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
14.06.2011|22:23 | brawo | 31
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich schuett jetzt Oel ins Feuer , das Zeichen Womo gibt es offiziell ja garnicht, so wie es auch keine Womos nach der Zulassungsordnugn gibt, denn wir sind doch alle nur Besitzer von Sonder KFz, sollte ich falsch liegen, auch dann interessiert es mich nicht, ich fahre keinen Alkoven ......
=) lange Rede, im Harz sind ziemliche Kleingeister unterwegs , vor allem lassen diese sich durch alles beindruckn, ich würde bis 20.00 Uhr wahrscheinlich ein Ticket ziehen und dann in der Nachtt meinen Schierker Feuerstein verdauen......


Hallo Ulli,
hast du mal in deine Zulassungsbescheinigung Teil I geschaut?
Also bei mir steht im Feld Nr.5 Wohnmobil .
Es gibt also sowohl das Zusatzzeichen Wohnmobil als auch die Bezeichnung Wohnmobil in den Fahrzeugpapieren.
Dabei ist es völlig egal, ob es sich bei deinem Fahrzeug um einen Teil- oder Vollintegrierten oder Alkoven handelt.
Ich würde an deiner Stelle nach 20 Uhr nicht zuviel Schierker Feuerstein trinken, damit du noch fahrtüchtig bist, wenn du den Platz verlassen mußt.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
14.06.2011|22:29 | ullrich1 | 32
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Wolf,
du beziehst dich auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort kann eine Definition auch anders ausfallen als z.B. bei der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Sinnvoll anwendbar ist die steuerliche Definition vor allem, wenn man einen ehemaligen Lieferwagen selbst um-/ausbaut.
Die Definition im Rahmen des tatsächlichen Strassenverkehrs sollte z.Zt. nur noch über die europäischen Regulierungen gehen (Klasse M), denn auch für ausländische Womo-Fahren gilt das entsprechende Zeichen, und bei denen steht nicht "Sonder-Kfz Wohnmobil" in den Papieren!
Tschüss, Gerd.-+
15.06.2011|12:31 | gg-wanderer | 33
NEU - Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich habe einen neuen Fall, der aber vielleicht einfacher zu beurteilen ist.
Es geht wieder um einen Parkplatz, der zum Übernachten empfohlen werden soll.
Ich glaube, das das Übernachten auch hier nicht erlaubt ist, aber schaut euch mal selbst die Fotos an: Stellplatz Lohme

Beachtet bitte auch die Hinweise auf dem Kassenautomaten ("Höchstparkdauer").
Tschüss, Gerd
-+
15.06.2011|14:24 | gg-wanderer | 34
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
meiner Meinung nach kannste hier von 8 bis 18h mit bezahltem Parkschein stehen und hast nach 18h zu verschwinden.

würd ich jedenfalls so machen, hätte keine Lust auf nächtliche Diskussionen mit der Polizei, oder (SCHLIMMER) selbsternannten "Aufsichtspersonen"....
allzeit knitterfreie Fahrt
Paul und Jule
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Fehler sind was für Anfänger, Könner produzieren Katastrophen

-+
15.06.2011|16:54 | anaconda | 35
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Also Paul und Jule, nichts für ungut, aber da steht doch auf dem Automaten ganz klar: Gebührenpflichtige Parkzeit: täglich von 08.00 - 18.00 Uhr und Höchstparkdauer: 1 Tag.
Also musst du während der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr bezahlen und für die andere Zeit stehst du umsonst. Da gibt es doch nicht den geringsten Zweifel.

Und die Angaben auf dem Parkplatzschild besagen doch auch ganz klar, dass es sich um einen Parkplatz für alle Fahrzeuge handelt und du in der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr einen Parkschein benötigst.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.06.2011|22:43 | brawo | 36
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Die Frage ist, ob wir immer alles so ernt nehmen wollen und müssen!?
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
15.06.2011|22:46 | gnauck | 37
Re:NEU - Parken erlaubt mit Zusatzschildern
=» Es geht wieder um einen Parkplatz, der zum Übernachten empfohlen werden soll.
=) Ich glaube, das das Übernachten auch hier nicht erlaubt ist,
=) Tschüss, Gerd


Hallo Gerd,

ich habe nicht die geringsten Zweifel, dass ich hier über Nacht parken, also auch übernachten darf. Es ist ein offizielles Parkplatzschild, welches nur aussagt, dass ich während eines bestimmten Zeitraums einen Parkschein benötige, mehr nicht.

Warum soll das Übernachten hier nicht erlaubt sein? Was spricht dagegen? Dann kann man ja auch gleich behaupten, dass ich auf keinem Parkplatz übernachten darf.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.06.2011|22:49 | brawo | 38
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Die Frage ist, ob wir immer alles so ernt nehmen wollen und müssen!?


Hallo Ulli,

ernst nehmen sollte man es schon, sonst kann es u.U. recht teuer werden. Aber in diesem Fall habe ich nicht die geringsten Zweifel, dass ich hier über Nacht stehen darf.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.06.2011|22:52 | brawo | 39
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Die Frage ist, ob wir immer alles so ernt nehmen wollen und müssen!?


in Deutschland schon.....
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
16.06.2011|09:21 | womo66 | 40
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