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Parken erlaubt mit Zusatzschildern
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Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Wolf,
du beziehst dich auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort kann eine Definition auch anders ausfallen als z.B. bei der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Sinnvoll anwendbar ist die steuerliche Definition vor allem, wenn man einen ehemaligen Lieferwagen selbst um-/ausbaut.
Die Definition im Rahmen des tatsächlichen Strassenverkehrs sollte z.Zt. nur noch über die europäischen Regulierungen gehen (Klasse M), denn auch für ausländische Womo-Fahren gilt das entsprechende Zeichen, und bei denen steht nicht "Sonder-Kfz Wohnmobil" in den Papieren!
Tschüss, Gerd.-+
15.06.2011|12:31 | gg-wanderer | 33
NEU - Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich habe einen neuen Fall, der aber vielleicht einfacher zu beurteilen ist.
Es geht wieder um einen Parkplatz, der zum Übernachten empfohlen werden soll.
Ich glaube, das das Übernachten auch hier nicht erlaubt ist, aber schaut euch mal selbst die Fotos an: Stellplatz Lohme

Beachtet bitte auch die Hinweise auf dem Kassenautomaten ("Höchstparkdauer").
Tschüss, Gerd
-+
15.06.2011|14:24 | gg-wanderer | 34
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
meiner Meinung nach kannste hier von 8 bis 18h mit bezahltem Parkschein stehen und hast nach 18h zu verschwinden.

würd ich jedenfalls so machen, hätte keine Lust auf nächtliche Diskussionen mit der Polizei, oder (SCHLIMMER) selbsternannten "Aufsichtspersonen"....
allzeit knitterfreie Fahrt
Paul und Jule
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Fehler sind was für Anfänger, Könner produzieren Katastrophen

-+
15.06.2011|16:54 | anaconda | 35
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Also Paul und Jule, nichts für ungut, aber da steht doch auf dem Automaten ganz klar: Gebührenpflichtige Parkzeit: täglich von 08.00 - 18.00 Uhr und Höchstparkdauer: 1 Tag.
Also musst du während der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr bezahlen und für die andere Zeit stehst du umsonst. Da gibt es doch nicht den geringsten Zweifel.

Und die Angaben auf dem Parkplatzschild besagen doch auch ganz klar, dass es sich um einen Parkplatz für alle Fahrzeuge handelt und du in der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr einen Parkschein benötigst.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.06.2011|22:43 | brawo | 36
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Die Frage ist, ob wir immer alles so ernt nehmen wollen und müssen!?
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
15.06.2011|22:46 | gnauck | 37
Re:NEU - Parken erlaubt mit Zusatzschildern
=» Es geht wieder um einen Parkplatz, der zum Übernachten empfohlen werden soll.
=) Ich glaube, das das Übernachten auch hier nicht erlaubt ist,
=) Tschüss, Gerd


Hallo Gerd,

ich habe nicht die geringsten Zweifel, dass ich hier über Nacht parken, also auch übernachten darf. Es ist ein offizielles Parkplatzschild, welches nur aussagt, dass ich während eines bestimmten Zeitraums einen Parkschein benötige, mehr nicht.

Warum soll das Übernachten hier nicht erlaubt sein? Was spricht dagegen? Dann kann man ja auch gleich behaupten, dass ich auf keinem Parkplatz übernachten darf.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.06.2011|22:49 | brawo | 38
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Die Frage ist, ob wir immer alles so ernt nehmen wollen und müssen!?


Hallo Ulli,

ernst nehmen sollte man es schon, sonst kann es u.U. recht teuer werden. Aber in diesem Fall habe ich nicht die geringsten Zweifel, dass ich hier über Nacht stehen darf.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.06.2011|22:52 | brawo | 39
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Die Frage ist, ob wir immer alles so ernt nehmen wollen und müssen!?


in Deutschland schon.....
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
16.06.2011|09:21 | womo66 | 40
Re:Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern

=)
=» in Deutschland schon.....


Naja... gegenüber vielen anderen Ländern ist Deutschland ein Paradies für Verkehrssünder, wenn man sich die Preise für die Knöllchen und die Toleranzen anderswo anschaut. In manchen Städten zahlt man für ein Parkvergehen bald weniger als für den offiziellen Parkschein.

Grüße,
Frank
-+
16.06.2011|11:17 | palstek | 41
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,
ich kann Wolf´s Beiträgen nur zustimmen.
Nach der von mir in Beitrag 9 bereits zitierten Rechtsprechung bezieht sich bei mehreren Zusatzschildern ein Zusatzschild immer nur auf das unmittelbar darüber befindliche Zusatzschild.
Für das vorliegende Schild bedeutet das:
Die Einschränkung "8-18h" bezieht sich nur auf die Gebührenpflicht.
Außerhalb dieser Zeit kann und darf kostenlos geparkt werden.
Es wäre nur dann verboten, wenn das Zusatzschild "8-18h" unmittelbar unter dem blauen Parkplatzschild stehen würde.
Wegen der Begrenzung der Höchstparkzeit muß man allerdings nach spätestens 24 Stunden weg sein.

Grüße aus dem verregneten Bremen
Peter



Gruß
Peter
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-+
16.06.2011|16:47 | ullrich1 | 42
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