Naja... gegenüber vielen anderen Ländern ist Deutschland ein Paradies für Verkehrssünder, wenn man sich die Preise für die Knöllchen und die Toleranzen anderswo anschaut. In manchen Städten zahlt man für ein Parkvergehen bald weniger als für den offiziellen Parkschein.
Grüße, Frank
16.06.2011|11:17 | palstek | 41
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo, ich kann Wolf´s Beiträgen nur zustimmen. Nach der von mir in Beitrag 9 bereits zitierten Rechtsprechung bezieht sich bei mehreren Zusatzschildern ein Zusatzschild immer nur auf das unmittelbar darüber befindliche Zusatzschild. Für das vorliegende Schild bedeutet das: Die Einschränkung "8-18h" bezieht sich nur auf die Gebührenpflicht. Außerhalb dieser Zeit kann und darf kostenlos geparkt werden. Es wäre nur dann verboten, wenn das Zusatzschild "8-18h" unmittelbar unter dem blauen Parkplatzschild stehen würde. Wegen der Begrenzung der Höchstparkzeit muß man allerdings nach spätestens 24 Stunden weg sein.
Grüße aus dem verregneten Bremen Peter
Gruß Peter Jeder Tag ist neu.
16.06.2011|16:47 | ullrich1 | 42
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
danke Peter für die Zusammenfassung Viele Gruesse Ulli dont worry, be happy
16.06.2011|23:20 | gnauck | 43
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,
auf die Eingangsfrage von gg-wanderer im ersten Beitrag habe ich mal jemanden gefragt, der sich aus beruflichen Gründen mit solchen Dingen beschäftigt.
Hier die Antwort: parken ist auf dem Platz nur mit Parkschein gestattet. Und zwar rund um die Uhr. Für Womo ist parken nur von 08.00 bis 20.00 Uhr gestattet. Natürlich nur mit Parkschein.
Das heisst im Klartext: Auf dem Parkplatz dürfen ganztägig alle Arten von Fahrzeugen parken. Für Womos gilt da die Einschränkung von 8-20Uhr. Der Parkschein muss ganztägig gelösst werden.
Gruss Uwe OCEANLINE, unterwegs mit Frau und ehemals auch mit Hund im WoMoWeinsberg Carahome ... denn die Welt ist zu schön um darüber zu fliegen