Moin Moin Christiane, der Unterschied ist, dass bei der Kronzeugengeschichte nicht explizit das Verbrechen begangen wird um in diese Regelung zu kommen, sondern man wurde erwischt und bietet weitere Informationen zur Strafmilderung an. Da sehe ich keinen Zusammenhang. Denn in diesem Fall wurden Daten geklaut und dann meistbietend angeboten. Wir sind dann die Hehler wenn wir Deutschen das kaufen, haben wir ja schon mal, evtl. haben wir damit diese Verbrecher zu dieser Tat und weiteren motiviert - das möchte ich nicht. Mit dem 2. Teil kann ich mich anfreunden - genau richtig!!!!!!!