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Technik und WoMo-Pflege
2010-11-29 | brawo
Re:Re:Winterreifen

=) Es steht daher zu befürchten, dass Fahrzeuge mit "M+S Reifen" bei winterlichen Verhältnissen unterwegs sind und damit zwar der neuen Verordnung genügen, tatsächlich aber Sommerreifen sind.
=)
=) Der Gesetzgeber schreibt hier die Verwendung von Reifen vor, deren Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt ist und bei denen nicht überpfüft wird, ob bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden.
=)
=) Ob diese Verordnung so vor Gericht bestehen wird, darf daher bezweifelt werden.
=)
=) Gruß
=) Peter


Hallo Peter,

ich könnte zwar die Sache draußen mit dir diskutieren, aber zum einen hält mich der Dauerregen davon ab und zum anderen könnten auch die anderen nicht dran teilnehmen.

Also, ich sehe die Sache nicht so schwarz. Denn in der

RICHTLINIE 92/23/EWG DES RATES
vom 31. März 1992
über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage heißt es:

"Es ist daher angebracht, ein gemeinsames Verfahren für die Erteilung eines EWG-Prüfzeichens für jeden Reifentyp vorzusehen, der den gemeinsamen Merkmalen und Prüfvorschriften entspricht. Für den freien Verkehr der Reifen wird auf Gemeinschaftsebene die Übereinstimmung der Reifen mit den gemeinsamen Vorschriften für erfüllt angesehen, wenn auf jedem Reifen das dem Hersteller nach obigem Verfahren erteilte Prüfzeichen angebracht ist. Jeder Mitgliedstaat kann zur Überprüfung der Übereinstimmung der Reifen mit den gemeinsamen Vorschriften jederzeit Kontrollen durchführen. Bei Feststellung einer Nichtübereinstimmung müssen die Mitgliedstaaten die nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Übereinstimmung der Reifen mit den genannten Vorschriften herbeizuführen. Diese Maßnahmen können so weit gehen, daß das EWG-Prüfzeichen entzogen wird."

Das gilt natürlich auch für Winterreifen, die die M & S - Beschriftung bzw. das Schneeflockensymbol aufweisen.
Jeder Hersteller von Reifen muss also ein entsprechendes Verfahren durchlaufen und bekommt dann das EWG-Prüfzeichen, welches sie dann am Reifen anbringen dürfen.

Ich meine, damit ist dem Gesetz Genüge getan.

Das heißt also für mich in der Praxis, dass Reifen, die zwar die M & S - Beschriftung bzw. das Schneeflockensymbol aufweisen, aber nicht das EWG-Prüfzeichen, nicht der Verordnung entsprechen und somit auch nicht verwendet werden dürfen.

Werden sie doch von Verkehrsteilnehmern verwendet, können sie bei entsprechenden Kontrollen zur Kasse gebeten werden.

Es grüs!st
Wolf
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