Hallo Wolf, das seh ich etwas anders. Die Abgabe soll ja bezahlt werden für die Benützung der öffentlichen Straßen. Benütze ich diese nicht, weil ich auf einem Privatgelände stehe, so muß m.E. auch nichts bezahlt werden. Die von dir gelinkte Information geht offensichtlich davon aus, dass sich das Fahrzeug im gesamten Zeitraum des Aufenthalts in der Schweiz im öffentlichen Verkehr befindet.
Der entsprechende Gesetzestext im "Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe" bestimmt in Art.2 "Geltungsbereich", dass die Abgabe für die Benützung der öffentlichen Straßen erhoben wird.
Wenn ich aber etwas nicht benütze, dann ist logischerweise dafür auch keine Gebühr zu zahlen.