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Maut in der Schweiz
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Re:Maut in der Schweiz
Hallo,

muß mich dem Anschließen, benutze die Schwerlastabgabe
ebenfalls schon länger. Habe mir allerdings das Klein-
gedruckte noch nie genauer angesehen. Wurde beim ersten
Mal darauf hingewiesen, daß ich vor der Einreise eintragen
muß, das wars.

Was lehrt mich das? Auch das Kleingedruckte ist wichtig.

Schönen Gruß

Fernando

Ach ja, natürlich Karin, ist dies der wirklich wunderschöne
Stellplatz, hatte ja darauf hingewiesen, daß es ihn im Portal
gibt.

-+
23.02.2011|14:25 | fernando | 19
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
das mit der Vignette war richtig lustig - ich habe die in Klarsicht einlaminiert, was der Zöllner aber nicht sehen kann. Er hat mir angeboten, dass ich sie abkratzen kann und in Zahlung geben. Aber ich verwende die ja auch noch im PKW. Habe deswegen freundlich abgelehnt. Schweizer sind halt freundliche Leute!
Textausschnitt ist in der Mitte der Vorderseite.
Gruß Reinhard-+
23.02.2011|15:37 | womo1 | 20
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Reinhard,

danke für das Foto, aber der Text unter deinem Eingerahmten würde mich interessieren. Würdest du den bitte mal niederschreiben.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
23.02.2011|19:41 | brawo | 21
Re:Re:Maut in der Schweiz
Bei privaten Plätzen soll ein Eintrag nicht notwendig sein ! Allso z.B. auf CP Plätzen ! So zumindest die Aussage eines Bekannten der im Winter zum Skilaufen in der Schweiz ist und dort dann auf einem CP steht.
=» Gruss Michael


Hallo Michael, Fernando und alle anderen,

ich weiß nicht, ob das so stimmt, habe gewaltige Zweifel und zwar deswegen, weil auf dem Formular der folgende Text steht:


Vor der Einfahrt und vor jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeuges in der Schweiz Tag und Datum eintragen.

Vom Text her lese ich das so, dass ich grundsätzlich für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz, auch wenn ich auf einem Campingplatz stehe, einen entsprechenden Eintrag machen muss.

Bis jetzt habe ich noch nichts Offizielles gelesen, dass dies nicht so sein muss. Wenn also jemand einen Link zu einer offiziellen Seite hätte, wo nachzulesen wäre, dass auf Campingplätzen kein Eintrag notwendig ist, so bitte ich um Erstellung dieses Links.

Bis dahin gehe zumindest ich davon aus, dass egal wo ich mich in der Schweiz befinde, ich einen Eintrag pro Tag machen muss.


Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
24.02.2011|18:58 | brawo | 22
Re:Maut in der Schweiz
Hai!
Gem. den schweizerischen Vorschriften ist die Schwerverkehrsabgabe auch dann fällig, wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum ist, sprich auch auf Privatgrundstücken.
Kann man unter Schwerverkehrsabgabe Schweiz suchen.
D.h. ist man länger als die 10 Tage in der Schweiz, kauft man besser ein Monatsticket.
CU
Wolf-+
03.06.2011|15:26 | majakeda | 23
Re:Maut in der Schweiz
Das steht im Merkblatt zu schweizerischen Schwerverkehrsabgabe. Mein Link wurde nicht angenommen. Man findet das aber durch Suche unter SVA-CH
CU
Wolf-+
03.06.2011|15:30 | majakeda | 24
Re:Maut in der Schweiz
Aufgrund des Hinweises von Wolf hat Wolf mal gegooglet und dabei die Zollinformationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gefunden. Dort heißt es ganz klar und offiziell bei Abgabeperioden :

Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage Entwertung durch den Chauffeur vor der Einfahrt und vor jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeugs in der Schweiz .

Also müssen auch alle Wohnmobile, egal ob auf Campingplatz oder privatem Parkplatz, für jeden Aufenthaltstag durch Eintrag eine Entwertung vornehmen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
03.06.2011|16:51 | brawo | 25
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Wolf,
das seh ich etwas anders.
Die Abgabe soll ja bezahlt werden für die Benützung der öffentlichen Straßen. Benütze ich diese nicht, weil ich auf einem Privatgelände stehe, so muß m.E. auch nichts bezahlt werden. Die von dir gelinkte Information geht offensichtlich davon aus, dass sich das Fahrzeug im gesamten Zeitraum des Aufenthalts in der Schweiz im öffentlichen Verkehr befindet.

Der entsprechende Gesetzestext im "Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe" bestimmt in Art.2 "Geltungsbereich" , dass die Abgabe für die Benützung der öffentlichen Straßen erhoben wird.

Wenn ich aber etwas nicht benütze, dann ist logischerweise dafür auch keine Gebühr zu zahlen.

Gruß
Peter







Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
03.06.2011|18:52 | ullrich1 | 26
Re:Maut in der Schweiz
Nein Peter.
Es steht ausdrücklich in dem Mekblatt drin, dass auch bei einem Aaufenthalt auf einem CP die Abgabe fällig wird. das ist das Formular zu Form. 15.94 / Ausgabe 2010 und das ist der kopierte Text.:
Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren (z.B. Wohnmobil auf Campingplatz).
CU
Wolf-+
03.06.2011|19:47 | majakeda | 27
Re:Maut in der Schweiz
Nein Peter, ich kann deiner Interpretation nicht zustimmen. In dem von dir genannten Artikel heißt es:

Die Abgabe wird für die Benützung der öffentlichen Strassen erhoben.

Das bedeutet für mich nur, dass ich diese Gebühr zahlen muss, weil ich allgemein öffentliche Straßen in der Schweiz befahre. Du zahlst ja auch in Deutschland und allen anderen Ländern Steuern für die Benutzung der öffentlichen Straßen, egal ob du dich auf diesen Straßen befindest oder nicht.

Die von dir gelinkte Information geht offensichtlich davon aus, dass sich das Fahrzeug im gesamten Zeitraum des Aufenthalts in der Schweiz im öffentlichen Verkehr befindet.

Nein, Peter, es handelt sich hier um ein offizielles Dokument und da kann man nicht von etwas ausgehen, da handelt es sich um Fakten.

Außerdem gibt es auf der von mir verlinkten Seite einen Link, auf deren Seite häufig gestellte Fragen seitens der Schweizerischen Eidgenossenschaft beantwortet werden. Eine dieser Fragen lautet:

Wir verbringen unsere Sommerferien im Wohnwagen am Neuenburgersee. Müssen wir für das Wohnmobil lediglich für den Hin- und Rückreisetag die Strassenverkehrsabgabe entrichten oder für die gesamte Aufenthaltsdauer?

Die Antwort:

Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig. Dies gilt, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren.

Jetzt dürfte eigentlich alles klar sein, oder?

Hoppla, da war der andere Wolf schneller.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
03.06.2011|20:02 | brawo | 28
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