Nein Peter. =) Es steht ausdrücklich in dem Mekblatt drin, dass auch bei einem Aaufenthalt auf einem CP die Abgabe fällig wird. das ist das Formular zu Form. 15.94 / Ausgabe 2010 und das ist der kopierte Text.: =) Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren (z.B. Wohnmobil auf Campingplatz). =) CU =» Wolf
Hallo Wolf, bis auf die Erläuterung in der Klammer «z.B. Wohnmobile auf Campingplatz» kann ich dem Merkblatt folgen. Der erläuternde Zusatz in der Klammer widerspricht allerdings eindeutig dem Gesetz.