Wenn die Rechnung vom Mai 2010 ist, dann ist seit dem Kauf ja noch kein Jahr herum. Und dann sollte noch die Händlergewährleistung gelten, denn Händler können anders als Privatleute die Gewährleistung für Gebrauchtes nur auf 1 Jahr reduzieren, aber nicht ausschließen. Bleibt zu prüfen, ob der Schaden schon beim Kauf vorlag. Da nun schon ein halbes Jahr um ist, muß der Käufer den Beweis antreten. Heißt im Klartext: Sachverständiger. Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Tschüss, Gerd.