Auch ich schliesse mich meinen Vorschreibern an. Deine Beschreibung klingt so, als ob sich die Verantwortlichen allesamt drücken wollten, in der Hoffnung, dass die einjährige Garantie verstreicht ohne dass Du den Schaden auf deren Kosten beheben lassen konntest.
Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, so könntst Du schon einmal ein Einschreiben mit Rückantwort an den Händler schickst, bei dem Du den Hobby gekauft hast. In diesem beschreibst Du den Schaden detailiert und setzt eine Frist von zwei Wochen, in der sie sich dazu äussern sollen. Schreibe auf jeden Fall, dass Du ansonsten eine Rechtsanwalt mit dem Fall betrauen wirst. Manchmal hilft es, um ihnen Beine zu machen!
Manchmal leider nicht, aber durch Deinen nachweisbaren Einschreibebrief kannst Du auf jeden Fall schon einmal nachweisen, dass Du dem Händler den Schaden innerhalb der Jahresfrist zur Kenntnis gebracht hast. Dann kannst Du immer noch zum Rechtsanwalt gehen.
Ich drücke die Daumen, dass die ganze Sache gut für Dich ausgehen wird!