Amtsschimmel hin, Amtsschimmel her, wie würdest denn du als Verantwortlicher der Gemeinde handeln? So wie es das Gesetz vorschreibt oder dieses einfach mißachten?
Wenn es das Gesetzt mit diesen Argumenten dort so vorschreibt, dann müssten die in der Nähe liegenden Stellplätze, die noch zusätzlich den Betrieb einer Fähre miterleben dürfen, auch geschlossen werden. Also so richtig an das Gesetzt hält sich der Verantwortliche dann wohl doch nicht. Es sollte doch auch möglich sein diese amtliche Genehmigung im Nachhinein zu beantragen. Ich bin gespannt was dort noch für Argumente kommen um diesen Platz nicht genehmigen zu müssen.