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Parken erlaubt mit Zusatzschildern
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Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Schön, daß fast alle einer Meinung sind.
Aber meine gestrige Internetrecherche hat doch erstaunliche andere Interpretationen für vergleichbare Kombinationen ergeben.
Hier könnte man z.B. sagen:
a) Von 8-20 Uhr dürfen hier NUR Wohnmobile parken
b1) Von 20-8 Uhr gilt die Einschränkung auf Womos nicht mehr, dann dürfen dort ALLE parken, auch Womos!
oder
b2) Von 20-8 Uhr darf hier NIEMAND parken.
Im Falle von b1) wäre es doch ein Übernachtungsplatz.
Tschüss, Gerd.-+
11.06.2011|17:37 | gg-wanderer | 6
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,

der Fall ist wirklich eindeutig: Wenn das Zeichen 314 «Parken» durch ein Zusatzschild beschränkt, ist außerhalb der Beschränkung das Parken an dieser Stelle verboten. Siehe hier und hier .

In diesem Fall heißt das: Zwischen 8 und 20 Uhr dürfen dort nur Womos parken und müssen dafür einen Parkschein ziehen. Außerhalb der Zeit darf dort niemand parken.

Grüße,
Frank
-+
11.06.2011|20:04 | palstek | 7
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
=» a» Von 8-20 Uhr dürfen hier NUR Wohnmobile parken
=) b1) Von 20-8 Uhr gilt die Einschränkung auf Womos nicht mehr, dann dürfen dort ALLE parken, auch Womos!
=) oder
=) b2) Von 20-8 Uhr darf hier NIEMAND parken.
=) Im Falle von b1) wäre es doch ein Übernachtungsplatz.
=» Tschüss, Gerd.


Für mich wäre die Sache auch klar, aber anders. Von 8-20 Uhr nur Wohnmobile mit Parkschein, in der übrigen Zeit alle ohne Parkschein.

Und warum soll eine Übernachtung für Wohnmobile nicht erlaubt sein? Ein Verbotsschild sieht anders aus.

Und hier der Text zum Parkplatzzeichen:

Das Zeichen erlaubt das Parken «§ 12 Abs. 2».

Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild «nur mit Parkschein» kennzeichnet den Geltungsbereich vom Parkscheinautomaten, das Zusatzschild «gebührenpflichtig» kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig «§ 45 Abs. 1b Nr.

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.

Der Hinweis auf einen Parkplatz kann, soweit dies nicht durch Zeichen 432 geschieht, durch ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil erfolgen.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
11.06.2011|20:10 | brawo | 8
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,

§ 39 Abs.3 StVO bestimmt, dass Zusatzzeichen in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen angebracht sind, auf das sie sich beziehen.

Bei mehreren untereinander angebrachten Verkehrszeichen «dazu zählen auch Zusatzzeichen» wie im vorliegenden Fall, hat die Rechtssprechung entschieden, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen gilt.

Das Zusatzzeichen “8-20 h” gilt somit nur für das unmittelbar darüber angebrachte Zusatzzeichen “Wohnmobile”.

Damit ist auf diesem Parkplatz das Parken für Wohnmobile nur in der Zeit von 8-20 Uhr zulässig.

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|12:46 | ullrich1 | 9
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Guten Tag,

also nochmals, hier gibt es absolut überhaupt keine verschiedenen
Auslegungsmöglickeiten. Die Gesetzeslage ist eindeutig.

Franz hat vollkommen recht. Wolf, es braucht hier kein Verbotsschild.

Das Blaue ist ein Gebotsschild, reicht vollkommen aus. Nur das, was
es aussagt, einschl. der Zusatzinformationen, ist erlaubt. Alles andere
ist verboten.

Viele Grüße

Ferdi-+
12.06.2011|12:49 | fernando | 10
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern

Außerhalb der Zeit darf dort niemand parken.
=) Grüße,
=» Frank


Hallo Frank,
die Einschränkung "8-20 h" gilt nur für Wohnmobile.
Andere Fahrzeuge dürfen dort rund um die Uhr -kostenpflichtig- parken.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|17:15 | ullrich1 | 11
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Peter,
nach der Logik würde das Zusatzschild "Womo" nur für das Zusatzschild "Parkschein" gelten; also Womos müssen bezahlen, alle anderen nicht.
So geht das wohl kaum.
Tschüss, Gerd-+
12.06.2011|18:30 | gg-wanderer | 12
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Meine Meinung dazu: Von o8.oo bis 2o.oo Uhr dürfen hier
alle stehen. Ab 2o.oo Uhr sind Nuttenmobile unerwünscht.

Gruß

Heinz
-+
12.06.2011|19:23 | pablo | 13
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
=» Bei mehreren untereinander angebrachten Verkehrszeichen «dazu zählen auch Zusatzzeichen» wie im vorliegenden Fall, hat die Rechtssprechung entschieden, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen gilt.
=)
=) Das Zusatzzeichen “8-20 h” gilt somit nur für das unmittelbar darüber angebrachte Zusatzzeichen “Wohnmobile”.
=)
=) Damit ist auf diesem Parkplatz das Parken für Wohnmobile nur in der Zeit von 8-20 Uhr zulässig.
=)
=) Gruß
=) Peter


Hallo Peter,

dem kann ich so nicht ganz folgen. Du schreibst:

Das Zusatzzeichen “8-20 h” gilt somit nur für das unmittelbar darüber angebrachte Zusatzzeichen “Wohnmobile”.

Die Rechtsprechung sagt aber,

Ein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen.

dass sich das Zusatzschild auf ein Verkehrszeichen bezieht und nicht auf ein Zusatzschild, wie du schreibst.
Wir haben also hier drei Zusatzschilder und die beziehen sich alle drei auf dieses eine Verkehrszeichen.
Und das heißt für mich, dass Wohnmobile hier mit einem Parkschein von 8 - 20 Uhr parken dürfen. Das ist für mich in dieser Zeit eine Einschränkung und nach dieser Zeit gibt es keine Einschränkung, dann ist es ein ganz normales Parkplatzzeichen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.06.2011|19:32 | brawo | 14
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Peter,
=) nach der Logik würde das Zusatzschild "Womo" nur für das Zusatzschild "Parkschein" gelten; also Womos müssen bezahlen, alle anderen nicht.
=) So geht das wohl kaum.
=» Tschüss, Gerd


Doch Gerd,
alle anderen auch, weil das Zusatzzeichen "Parkschein" unmittelbar unter dem Parkplatzzeichen steht.
Ich glaube aber, du willst mich "veräppeln".

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|19:40 | ullrich1 | 15
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