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Parken erlaubt mit Zusatzschildern
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Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Peter,
=) nach der Logik würde das Zusatzschild "Womo" nur für das Zusatzschild "Parkschein" gelten; also Womos müssen bezahlen, alle anderen nicht.
=) So geht das wohl kaum.
=» Tschüss, Gerd


Doch Gerd,
alle anderen auch, weil das Zusatzzeichen "Parkschein" unmittelbar unter dem Parkplatzzeichen steht.
Ich glaube aber, du willst mich "veräppeln".

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|19:40 | ullrich1 | 15
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Guten Tag,
=)
=) also nochmals, hier gibt es absolut überhaupt keine verschiedenen
=) Auslegungsmöglickeiten. Die Gesetzeslage ist eindeutig.
=)
=) Franz hat vollkommen recht. Wolf, es braucht hier kein Verbotsschild.
=)
=) Das Blaue ist ein Gebotsschild, reicht vollkommen aus. Nur das, was
=) es aussagt, einschl. der Zusatzinformationen, ist erlaubt. Alles andere
=) ist verboten.
=)
=) Viele Grüße
=)
=» Ferdi


Hallo Ferdi,

das Parkplatzzeichen «Z. 314» erlaubt erst einmal grundsätzlich das Parken für alle Fahrzeuge. Außerdem, nur wegen der Richtigkeit, das soll jetzt nicht oberlehrerhaft sein, es sind keine Gebots-, sondern Richtzeichen .

Hier kann man sich auch näher informieren .

Und Ferdi, noch etwas, du schreibst:

Das Blaue ist ein Gebotsschild, reicht vollkommen aus. Nur das, was
=) es aussagt, einschl. der Zusatzinformationen, ist erlaubt. Alles andere
=» ist verboten.


Damit liegst du richtig. Das Richtzeichen sagt erst einmal, dass es sich hier um einen Parkplatz für alle Fahrzeuge handelt. Und jetzt kommt die Einschränkung, dass Wohnmobile von 8-20 Uhr hier nur mit Parkschein parken dürfen. Anschließend ist es wieder ein gebührenfreier Parkplatz und es ist nichts verboten.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.06.2011|19:54 | brawo | 16
Re:Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern

=» Wir haben also hier drei Zusatzschilder und die beziehen sich alle drei auf dieses eine Verkehrszeichen.


Hi Wolf,
tut mir leid, wenn ich dich hier korrigieren muß.
Auf dem Ausgangsschild sind nicht ein Verkehrszeichen und 3 Zusatzzeichen, sondern vier Verkehrszeichen.
Nach der gesetzlichen Definition sind auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen.
Steht in § 39 Abs. 3 Satz 1 StVO.
Gruß
Peter

Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|19:55 | ullrich1 | 17
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ja, Peter, von der Definition her liegst du natürlich richtig. Aber man muss ja schließlich unterscheiden zwischen einem echten Verkehrszeichen und einem Zusatzzeichen. Das tut ja auch der Gesetzgeber, sonst würde er ja den Begriff Zusatzzeichen nicht verwenden.

Und deshalb bleibe ich dabei, dass es sich um ein Verkehrszeichen mit drei Zusatzzeichen handelt, denn das Zusatzzeichen kann ja nie, glaub ich zumindest, allein stehen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.06.2011|20:09 | brawo | 18
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Für mich heißt das:
Gebührenpflichtiges Parken mit Parkschein für alle. Wohnmobile dürfen aber nur von 8 bis 20.00 Uhr mit Parkschein Parken. Die anderen immer, sofern sie bezahlt haben.
Gruß Wolfgang
Es nützt der Freiheit nichts, dass wir sie abschaffen, um sie zu schützen.
-+
12.06.2011|20:18 | zubo | 19
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Für mich heißt das:
=) Gebührenpflichtiges Parken mit Parkschein für alle. Wohnmobile dürfen aber nur von 8 bis 20.00 Uhr mit Parkschein Parken. Die anderen immer, sofern sie bezahlt haben.


Wolfgang, meinst du, dass die anderen auch in der Nacht zahlen müssen? Habe ich, soweit ich mich erinnern kann, noch nie irgendwo gesehen, dass für einen gewöhnlichen Parkplatz auch in der Nacht bezahlt werden muss.

Also, für mich ist das auf jeden Fall eine unklare Angelegenheit. Wenn ich jetzt in Deutschland wäre, würde ich sofort eine Polizeidienststelle aufsuchen, am besten zwei, und würde mich nicht wundern, wenn ich zwei verschiedene Antworten bekäme.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.06.2011|20:30 | brawo | 20
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
So, wie Wolfgang es geschrieben hat, ist es.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|20:31 | ullrich1 | 21
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Das tut ja auch der Gesetzgeber, sonst würde er ja den Begriff Zusatzzeichen nicht verwenden.


Hi Wolf,
der Gesetzgeber benutzt zwar 2 Begriffe, setzt sie aber in der rechtlichen Auswirkung gleich.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|20:37 | ullrich1 | 22
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Wolf.
Ich glaube nicht das die anderen in der Nacht zahlen müssen, sondern zu den Zeiten so wie es an dem Parkscheinautomat steht. Wohnmobile müssen von 8 bis 20.00 Uhr bezahlen. Ansonsten nichts. Ich würde nach 20.00 Uhr Gebührenfrei bis 8.00 Uhr morgens übernachten. Aber eine Diskussion mit einer Politesse wäre es schon mal wert.
Gruß Wolfgang
Es nützt der Freiheit nichts, dass wir sie abschaffen, um sie zu schützen.
-+
12.06.2011|20:39 | zubo | 23
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich weiß zwar, daß es in den Gesetzen keine Logik gibt, aber wenn man das Ganze gedanklich reduziert auf nur 2 Zusatzschilder, und zwar ohne dem untersten Schild mit der Zeitbegrenzung, dann sollten wir doch alle der gleichen Meinung sein, daß auf diesem Platz rund um die Uhr NUR Wohnmobile mit Parkschein parken dürfen.
Wieso sollte eine zusätzliche Zeitangabe plötzlich etwas qualitativ Neues schaffen, nämlich daß nun auch andere Fahrzeuge hier parken dürfen, zumindest nachts?
Ich bleibe dabei, für mich darf hier nachts NIEMAND stehn. Mit oder ohne Parkschein.
Und damit ist man vor allem auf der sicheren Seite.
Tschüss, Gerd.-+
13.06.2011|00:45 | gg-wanderer | 24
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