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2011-10-23 | gnauck
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Ich schmunzele, denn ich will die Fragesellung noch erweitern, das festgestellte überladene Fahrzeug wird mit 10 km ausserhalb der Ortschaft zu schnell geblitzt ? ist der Punktekatalog für LKw oder PKw zustaendig ?
Ich find langsam lustig, das unserer Regierung und die halbe EU es zulässt , das Autos zugelassen werden, die angeblich 3500 kg nur schwer sei dürfen, aber jederweiss, das 80 % uerberladen fahren.Das nennt man Konjunkturprogramm oder Anstiftung ?

Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
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