Aber in Punkto Überladung sehe ich die Sache etwas anders:
Richtig ist, wenn ein Fahrzeug als GG 3500 kg in den Papieren stehen hat, und es fahrbereit 3800 kg wiegt, ist es " ÜBERLADEN " aber nur im juristischen Sinn.
Fakt ist: Eine Eintragung eines höheren Gesamtgewichtes von z.B. 3500 auf 3850 kg ( wobei dann immer noch eine " Reserve " drinnen ist )ist bei den meisten Herstellern OHNE technische Änderungen möglich, da die meisten Hersteller die Fahrgestelle schon auf höhere Lasten eingestellt sind.
Es grüs!sen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE