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FORUM 330141
Reisen und Stellplatzfragen
2012-04-16 | brawo
Re:Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
=» Auf dem Dach ist noch die Sat-Schüßel womit die im Schein angegebene Höhe überschritten wird.
=» Ich habe mal gehört oder gelesen dass nur die im KFZ Schein angegebene Höhe maßgebend wäre ?


Hallo Kurt,

im § 3 der Versicherungsbedingungen heißt es unter Ziff. 4 u.a.,

Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung

sodass nach meiner Auffassung die tatsächliche Höhe und nicht die im Fzg-Schein eingetragene maßgeblich sein dürfte.

Aber davon abgesehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand mit einem Meterstab die im Fzg-Schein eingetragene Höhe nochmals überprüfen wird. Ich hätte keine Befürchtung, dass ich seitens des ADAC im Falle eines Falles Schwierigkeitenen zu erwarten hätte.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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