Re:Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
=» Auf dem Dach ist noch die Sat-Schüßel womit die im Schein angegebene Höhe überschritten wird. =» Ich habe mal gehört oder gelesen dass nur die im KFZ Schein angegebene Höhe maßgebend wäre ?
Hallo Kurt,
im § 3 der Versicherungsbedingungen heißt es unter Ziff. 4 u.a.,
Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung
sodass nach meiner Auffassung die tatsächliche Höhe und nicht die im Fzg-Schein eingetragene maßgeblich sein dürfte.
Aber davon abgesehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand mit einem Meterstab die im Fzg-Schein eingetragene Höhe nochmals überprüfen wird. Ich hätte keine Befürchtung, dass ich seitens des ADAC im Falle eines Falles Schwierigkeitenen zu erwarten hätte.