Ist natürlich für einen Außenstehenden unmöglich zu beurteilen, was wirklich Fakt ist. Auch wenn eine Anzeige erstattet wurde, sagt dies natürlich nichts über die Schuld oder Unschuld der Person aus, die mit dem Wohnmobil unterwegs ist. Da es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, muss die Polizei die Anzeige entgegennehmen und Ermittlungen in die Wege leiten und erst nach Abschluss derselben wird der Ermittlungsvorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die dann entscheidet, ob Klage erhoben wird oder Einstellung erfolgt.
Es schadet natürlich nicht, wenn die große Womo-Gemeinschaft die Augen nach diesem Womo aufhält und bei Sichtung die Polizei verständigt.