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FORUM 334178
Stammtisch
2013-02-03 | profila
Re:Re:Re:Hielt es für einen Scherz
=» Garibaldi.ich bin bei Dir wenn Dir Zweifel kommen,ob ein Gehalt über 500000€ z.B.für einen Vorstand gerechtfertigt sind,aber im Aufsichtsrat werden diese Gehälter genehmigt und im Aufsichtsrat sitzen immer gleichberechtigt Gewerkschaftler,die das genehmigen!!

=» dschaps




Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichgewicht, so hat der Aufsichtsratsvorsitzende bei einer erneuten Abstimmung über denselben Punkt zwei Stimmen. Dieses (Doppelstimmrecht) steht dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden nicht zu (vgl. § 29 MitbestG).

Zur Info:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird normalerweise von den Vertretern der Anteilseigner gestellt. Seine Stimme ist also immer ausschlaggebend!

LG,
Christiane

Zwillinge...man gönnt sich ja sonst nichts!!!
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