ich möchte euch eine Zusammenfassung der zurzeit gültigen Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen zur Kenntnis bringen, Stand: April 2014.
In dieser Zusammenfassung heißt es u.a.
Flaschen dürfen ausschließlich im Füllwerk befüllt werden und müssen dazu dem Flaschenkasten ohne die Verwendung von Werkzeugen leicht entnommen werden können. D. h., Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden und eine Vorrichtung zum Befüllen im eingebauten Zustand ist nicht zulässig.
Wenn die Prüfstellen für Kfz wie TÜV, Dekra u.a. diese Regelung als Grundlage ihrer Prüfung nehmen, dürfte dies meiner Meinung nach ein Aus für die Gastankflaschen bedeuten.
Ich rate Gastankflaschenbesitzern, vor der nächsten Kfz-Prüfung sich bei einer Kfz-Prüforganisation kundig zu machen, damit am Tage der Prüfung keine unliebsame Übeerraschung bevorsteht.