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Technik und WoMo-Pflege
2014-06-28 | womowolle
Re:Gasflaschen oder eingebauter Tank

=) so wie ich das sehe, hat sich doch an der bisherigen Regelung nichts verändert.
=)
=) Offiziell Betanken durfte man immer nur Gastanks. Durch den festen Einbau der Tankflsche wurde ja aus der Flasche ein Tank.
=) Gasflschen durften bisher auch nur in einem Fachbetrieb gefüllt werden.
=)
=) Flasche und Tank unterscheiden sich ja dadurch, dass der Tank ein Füllventil hat das auch das Überfüllen verhindert.


Was ist die Bedingung, dass aus einer Gastankflasche ein Gastank wird.

Die Regeln für Flüssiggastanks in Freizeitfahrzeugen sind in der DIN EN 1949,
Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in
bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen
Fahrzeugen; Deutsche Fassung EN 1949:2011, beschrieben.

Da steht unter anderem.
Anforderungen an den Flüssiggastank und dessen Ausrüstungsteile

Neben anderen Anlagenteilen vom Tank aus ein
Rohrbruchventil,
Versorgungsventil,
Druckregeleinrichtung.
Die Druckregeleinrichtung muss unmittelbar nach dem handbetätigten Entnahmeventil eingebaut werden
Der Gastank muss durch feste Rohre an die Gasanlage angeschlossen sein.
Da darf es keine Schläuche geben.

Die Tankflaschen im Gaskasten sind mit Schläuchen angeschlossen.
Deshalb ist eine mit Stahlbändern befestigte Tankflasche kein Flüssiggastank.
Die Stahlbänder entscheiden nur ob man die Flasche an der Tankstelle füllen kann oder nicht.

Man könnte eine Tankflasche im Gaskasten auch fest verrohren. Dann erfüllt sie immer noch nicht die Bedingungen für einen Tank.

Dann noch ein Punkt der viel gravierender ist.

Ein Gastank muss so befestigt sein, dass in Längsrichtung die Gastankbefestigung 20 g und in Querrichtung 8 g aufnehmen können muss.
Danach wird wegen 2 Stahlbändern aus einer Flasche noch kein Tank.


Das Befüllen ist eine andere Baustelle.
Das Befüllen hat mit den Regeln um das Womo nicht zu tun.
Das Befüllen wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 2 Abs.12 Nr. 3 beschrieben.
Demnach dürfen Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden

Hierzu gibt es eine Information:
Link
Dort den Artikel
"Verbot des Betankens von ortsbeweglichen Druckgasbehältern (Betankbare Gasflaschen) / Hinweise für Tankstellenbetreiber"
herunterladen.
Gruß
Womowolle

Link
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