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2014-06-13 | brawo
Re:Drohne fliegt über Stellplatz und filmt
Habe mich gerade mal ein wenig i.S. Einsatz von Drohnen kundig gemacht und dabei festgestellt, dass Drohnen bis zu einem Gewicht von 5 kg von jeder Person zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzt werden dürfen, also auch Kinder und Jugendliche. Erst bei einem höheren Gewicht besteht eine Erlaubnispflicht. Aber da frage ich mich doch, wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung dieses Gesetzes und wie wird überhaupt sichergestellt, dass eine evtl. notwendige Erlaubnis überhaupt vorliegt?

Ob der Lenker der Drohne, die Wolfgang beobachtete, wohl eine Erlaubnis hatte? Oder war keine notwendig, da die Drohne nicht mehr als 5 kg wog?

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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