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2014-08-02 | heidelbaer
Re:Drohne fliegt über Stellplatz und filmt
Hallo Leute, es gibt das Recht auf das eigene Bild!

Bei jedem Bild, auf denen Personen eindeutig zu erkennen sind, muss von jeder Person die Veröffentlichungserlaubnis eingeholt werden!

Dieses gilt für Vereine und auch für Wohnmobiltreffen.

Gleiches gilt auch für Gebäude. Da gibt es aber noch einige Feinheiten, die mir eben nicht parat liegen.
Ein Kollege von mir hatte kürzlich einen Vortrag darüber besucht, weil die Vereinsbilder auch in den Regionalzeitungen veröffentlicht werden sollen.

Luftaufnahmen benötigen eine Genehmigung, so viel mir bekannt ist, besonders bei einer Veröffentlichung.

Sollte dieses mir passieren, würde ich den Drohnentypen in entsprechender Weise darauf aufmerksam machen.

Das Fliegen mit entsprechenden Motorgeräten ist bei uns eindeitig geregelt und nur in bestimmten zugelassenen Bereichen gestattet. Eventuell gibt es da regionale Unterschiede?

Bei uns bekommt der Typ massiven Ärger!
Da die Sache auch einen Haftungs- und Versichungshintergrund hat.

LG Wolfi


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