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2015-04-05 | brawo
Re:Re:Drohne fliegt über Stellplatz und filmt
Hallo Andree,

Kinder und Drohne? Geht nicht, sind erst ab 14 erlaubt.

was sagst du zu der Aussage eines Rechtsanwalts, siehe meinen weiter oben angeführten Link, hier ein Auszug:

Zivile Drohen, die ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzt werden, sind von der Erlaubnispflichtigkeit des § 16 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO ausgenommen. Gesetzliche Anforderungen an den Führer eines unbemannten Flugmodells werden somit nicht gestellt. Dass bedeutet, dass keinerlei Kenntnisse von den Luftverkehrsregeln nachgewiesen werden müssen. Altersbeschränkungen gibt es nicht. Jedermann, also auch schon Kinder und Jugendliche, dürfen somit uneingeschränkt ein solches unbemanntes Flugmodell kontrollieren. Dieses gilt bis zu einem Gewicht von fünf Kilo, § 16 Abs. 1 Nr. 1a» LuftVO.

Es ist ein Akt der Höflichkeit, dass man Menschen, die in die Schusslinie der Kamera geraten, informormiert und über ihre Rechte aufklärt.

Wie stellst du dir das in der Praxis vor? Aus welchem Grund sollte das auch geschehen, wenn ich das Video nur für mich privat nutze?

Wenn jemand «berechtigt» Einspruch anmeldet, werden die Szenen natürlich gelöscht.

Kann ich mir in der Praxis ebenfalls nicht vorstellen. Außerdem gehe ich davon aus, dass das mit einer Drohne gemachte Video nicht öffentlich gemacht wird, wenn doch, sieht die Sache natürlich sofort ganz anders aus.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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