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FORUM 345544
Stammtisch
2014-11-12 | schneemann
Re:Urteil des eu-Gerichtshofes zu Hartz 4
Aber wichtig ist doch, dass man nicht auf Nächstenliebe angewiesen ist. Auch wenn z.B. der Sachbearbeiter in der ARGE mich auf den Tod nicht ausstehen kann, so muss er mir doch alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen gewähren. Ich muss ihn nicht darum bitten, ein Antrag genügt. Ich habe einen Anspruch. (Also, nicht ICH persönlich :-)

Wenn ich allerdings so sehe, mit welcher Lässigkeit die größten Loser unserer Gesellschaft nach dem "bedingungslosen Grundeinkommen" von 800 Euro pro Person rufen, dann schwillt mir der Kamm.



Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
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