Sind Parkplätze mit dem Schild Z 314 « weisses P auf blauem Grund » und dem Zusatzschild " nur Wohnmobile " beschildert, ist das Parken für PKW`s und LKW`s gemäß § 12 III 8 e der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich verboten. Die Fremdparker wissen dies genau, nutzen aber die Toleranz der Wohnmobilfahrer aus. Und wenn es sich dann noch wie eingangs geschildert um Anwohner handelt, würde ich das nicht so einfach hinnehmen und weiterfahren. Ich stelle mich ja auch nicht auf Plätze, die grundsätzlich nur PKW`s zugeordnet sind. Aber das kommt ja selten vor, warum sich ohne akuten Grund ärgern?