Ah, jetzt hab´ ich die Stelle. §2 Absatz 1 Satz 13: Wohnmobile über 3,5 Tonnen, die dem Schaustellergewerbe dienen, sind ausgenommen! Also ganz schnell ein Gewerbe anmelden! Egal ob Feuerschlucker oder Traumtänzer, Hauptsache Schau ...
Schönen Gruss Cornelius
Der Weg ist das Ziel. Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen. Liberté - Egalité - Fraternité !!!