Sehe das ähnlich wie Horst. In der Zeit von 08 - 19 Uhr maximal 5 Stunden parken, von 19 - 08 Uhr dürfen dort 4 Wohnmobile parken, weiß nur nicht, wie er zu der Meinung kommt, dass nur eine Nacht erlaubt sei. Wenn ich nach 5 Stunden parken am Abend ab 19 Uhr zurückkomme, erkenne ich kein Verbot des wiederholten Übernachtens.