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FORUM 349214
Reisen und Stellplatzfragen
2015-07-30 | hwhenke
Re:Re:Wie würdet Ihr das sehen?
wie er zu der Meinung kommt, dass nur eine Nacht erlaubt sei. Wenn ich nach 5 Stunden parken am Abend ab 19 Uhr zurückkomme, erkenne ich kein Verbot des wiederholten Übernachtens.


Hallo Wolf,
= Interpretation wegen der Begrenzung am Tage.
wobei eine Variante wäre, um 8:00Uhr wegfahren und um 13:00Uhr wieder zu kommen.... Aber halt nicht für zwei Tage stehen bleiben...... deshalb meine Unterstellung - nur eine Nacht erwünscht......

LG Horst

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