wie er zu der Meinung kommt, dass nur eine Nacht erlaubt sei. Wenn ich nach 5 Stunden parken am Abend ab 19 Uhr zurückkomme, erkenne ich kein Verbot des wiederholten Übernachtens. =»
Hallo Wolf, = Interpretation wegen der Begrenzung am Tage. wobei eine Variante wäre, um 8:00Uhr wegfahren und um 13:00Uhr wieder zu kommen.... Aber halt nicht für zwei Tage stehen bleiben...... deshalb meine Unterstellung - nur eine Nacht erwünscht......