Hallo leider verboten eine Tankflasche mit Gurten zu befestigen,sie muss FEST verbaut sein.Sie muss Eingetragen sein im Gasprüfbuch. Dann hätte der TÜV das bei mir sicher beanstandet. Hat er aber nicht.
Selbiges gilt für die Stoss-Schutzeinrichtung « Kragen » Verboten zu entfernen. Auch das stimmt nicht. Selbst die Fa. Wynen Gas gibt an, dass der Kragen bei einigen Fahrzeugen entfernt werden muss. Siehe Wynen Gas.