Hallo alles Richtig Verbraucherhinweis - „Tankflaschen“ für Propan Derzeit werden sogenannte „Tankflaschen“ insbesondere für den Freizeitbereich (Camping) meist über das Internet zum Verkauf angeboten. Dem Camper soll mit diesem Produkt die Möglichkeit gegeben werden, seinen Flüssiggasbedarf quasi überall / an jeder öffentlichen Autogastankstelle zu decken. Dies ist jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Betriebssicherheitsverordnung) so nicht zulässig. Nach dieser Verordnung dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden. Diese Forderung erfüllen die angesprochenen Tankflaschen nicht. Betreiber von Autogastankstellen, welche abweichend von der erforderlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde das Befüllen dieser Flaschen dulden, handeln i. S. d. o. a. Verordnung ordnungswidrig.