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FORUM 356770
Technik und WoMo-Pflege
2017-04-24 | garibaldi
Re:Re:Austausch Gasheizung gegen Dieselheizung
DVFG Fachinformation=)
=) Das Füllen von ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen jeglicher Bauart,
=) einschließlich der sogenannten Tankflaschen, an öffentlichen
=) Tankstellen ist in Deutschland nicht zulässsig.
=» Um das Problem mit einer Gas-Tankflasche zu umgehen, muss diese FEST im Fahrzeug eingebaut werden. Befestigungen «Spanngurte» die ohne Werkzeug gelöst werden können, gelten dabei nicht als Festeinbau. Um eine komfortable Befüllung zu gewährleisten und um auch im Ausland eventuelle Befüllungsprobleme zu umgehen, wird eine Aussenbefüllungsadapter mit Hochdruckschlauch und Befüllungsadapter empfohlen.


Genau so kenne ich das auch.
=)
=)/zitat+} Tragbare Tankgasflaschen mit Aussenbefüllung müssen nicht im Gasprüfbuch eingetragen werden. Jedoch monierte der HU- Gas Prüfer die fehlende Befestigung der Flasche. Kann aber von Prüfer zu Prüfer wohl verschieden ausgelegt werden, da eine festeingebaute Tankgasflasche als Gastank betrachtend werden kann, die natürlich eingetragen sein muss.


Das ist der Knackpunkt: Es scheint unter Fachleuten umstritten zu sein, ob eine zum beispiel mit einem verschraubten Metallbügel fest installierte Gastankflasche als Gastank zu betrachten ist oder nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen für einen Gastank erfüllt sie rein technisch eher nicht. Andererseits: Wenn eine Gastankflasche kein Gastank ist, was ist sie dann? Es gibt sie so gesehen eigentlich gar nicht. Ihre reale Existenz in vielfachen Exemplaren beweist jedoch das Gegenteil.

Der eigentliche Unterschied zwischen Tauschflasche und Tankflasche ist ja der bei der Tankflasche eingebaute Füllmengenbegrenzer. Dieser ermöglicht ja erst die Nutzung als Tankflasche. Die Bestimmungen für den Einbau von Festtanks sind in Bezug auf die Tankflasche eigentlich nicht oder wenn nur bedingt anwendbar. Das betrifft die Befestigung.

Der Dreh- und Angelpunkt ist der, dass die Gastankflasche bei der Formulierung der Vorschriften und Bestimmungen noch gar nicht existierte und infolgedessen die Bestimmungen für die Gastankflasche gar nicht adäquat anwendbar sind. Die zuständigen Stellen haben es bisher versäumt, hier einen entsprechenden Rechtsrahmen zu formulieren. Daraus ergeben sich die Widersprüche, die hier diskutiert werden.

Schönen Gruss
Cornelius

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