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Hallo Horst,
Fahrzeuge zwischen 3,5 to und 7,49to werden gleich behandelt.
da ist dir meiner Meinung ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen, denn richtig wäre lt. Gesetzestext: zwischen 3,5 t und 7,501 t, denn dort heißt es:
mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg .
Zumindest interpretiere ich das so.
Es grüs!st Wolf Leben und leben lassen! |
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