Mit Höchstgeschwindigkeit, Maut, Steuer, Versicherung hat das nichts zu tun. Über 3, 5 t sind über 3, 5t. Ist das korrekt? Mit der Steuer hat es auf jeden Fall was zu tun, die wird bei Womo´s nach Gewicht berechnet.
Grüsse Wolfgang
05.01.2018|14:42 | lego | 6
Re:Auflastung
Man darf zwar auf der Autobahn 100 fahren aber es gilt auch das LKW Überholverbot für diese Fahrzeuge.
Gruß Klaus
05.01.2018|15:29 | tinka02 | 7
Re:Auflastung
Beim Ducato bedeutet ein zGG von 4, 2 oder 4, 5t ein Maxifahrwerk. Damit erhöhen sich auch die zulässigen Achslasten. Hinten z.B. von 2, 1t auf 2, 4t. Das kann wichtig sein für die Beladung der Heckgarage oder Motorradbühne hinten. madakg
06.01.2018|22:05 | madakg43 | 8
Re:Auflastung
Hallo, wenn dein Fahrzeug auf 4, 2to oder mehr auflastbar ist, gibt es keine Unterschiede hinsichtlich Beschränkungen. Fahrzeuge zwischen 3, 5 to und 7, 49to werden gleich behandelt. Gruß Horst
07.01.2018|10:44 | go207 | 9
Re:Auflastung
Hallo Horst ,
Fahrzeuge zwischen 3, 5 to und 7, 49to werden gleich behandelt.
da ist dir meiner Meinung ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen, denn richtig wäre lt. Gesetzestext: zwischen 3, 5 t und 7, 501 t, denn dort heißt es:
mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg .
Zumindest interpretiere ich das so. Es grüßt Wolf Leben und leben lassen!
07.01.2018|11:31 | brawo | 10
Re:Auflastung
Hallo Wolf, 11 kg zu deinen Gunsten. Gruß Horst
07.01.2018|13:34 | go207 | 11
Re:Auflastung
Zunächst vielen Dank für die netten und hilfreiche Info. Habe gerade im Internet noch eine für unsere Fam. interessante Information gefunden. "Mit der neuen Klasse B darfst du Wohnmobile bis 3, 5 Tonnen fahren. Mit der Erweiterung B96, die nur Theoriestunden zusätzlich aber keine Praxis erfordert, darfst du Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger von bis zu 4, 25 Tonnen fahren". "Klasse B96 Willst du ein Gespann mit bis zu 4, 25 Tonnen fahren, dann brauchst du die Erweiterung B96. Damit darfst du Gespanne bis 4, 25 Tonnen über die Straßen steuern. Die Erweiterung erhältst du nach einer eintägigen Schulung."
MfG Ede
07.01.2018|17:28 | niwde | 12
Re:Auflastung
Nach meiner ersten Begeisterung sind nun doch Fragen entstanden. "was versteht man unter Kombinationen von Zugfahrzeug und Anhänger?" In einem weiteren Beitrag habe ich gelesen, dass die Verteilung von Zugfahrzeug und Hänger nicht von Bedeutung ist. Das bedeutet doch, Zugfahrzeug = 4, 2t Hänger = 0t darf mit B96 gefahren werden. Oder sehe ich das falsch?
MfG Ede
07.01.2018|18:04 | niwde | 13
Re:Auflastung
Hallo Ede
Mit dem Führerschein B darf man nur Fahrzeuge bis 3, 5t bewegen.
Mit dem Zusatz B96 darf man zusätzlich einen Hänger von max 750kg anhängen, also 4, 25t für das Gespann.
B96 erlaubt aber nicht, ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 4, 2t zu fahren, sonder nur 3, 5t plus Hänger.
Gruß Klaus
07.01.2018|18:48 | tinka02 | 14
Re:Auflastung
Genau so ist es. Es grüßt Wolf Leben und leben lassen!