Auch diesmal versucht sich Eura von dem Schaden nichts anzunehmen. Der Antrag auf Garantieleistung wurde abgelehnt. Wir haben nun per Einschreiben die Werkstatt in Warendorf aufgefordert zu dem Schaden Stellung zu beziehen und uns bis zum 01.03. einen verbindlichen Termin für die für uns kostenlose Beseitigung der Schäden zu benennen. Gleichzeitig haben wir uns wieder einmal Rückendeckung bei unserer Rechtsschutzversicherung geholt, um ggf. wieder einmal durch einen Anwalt unser Recht vertreten zu lassen. Leider habe ich bisher keine Infos gefunden, wie lang man einen Anspruch auf Schadenbeseitigung nach einer fehlerhaft durchgeführten Reparatur hat. Auch ist für uns nicht ganz klar, ob nun die Werkstatt haftbar gemacht werden kann oder Eura, die uns wegen der noch laufenden Dichtigkeitsgarantie zwingend in diese Werksatt schickten. Sie argumentieren jedenfalls so, dass sie sich von dem Schaden nichts annehmen bräuchten, da der Wagen ja noch nicht richtig undicht sei, sprich, kein Wasser eindränge. So versuchen sie sich über das letzte Jahr der Dichtigkeitsgarantie zu retten.