Selbst für unseren Rechtsanwalt war die Rechtslage nicht ganz klar, sodass er sich noch mit Kollegen besprochen hat. Da Eura der eigentliche Auftraggeber der Reparatur war, sind sie auch in die Haftung zu nehmen.
Auch wenn sie sich bisher geweigert haben sich von dem jetzigen Schaden etwas anzunehmen, so ist die Lage für uns nun etwas eindeutiger, wenn auch nicht besser, geworden. Seit dem 27.02. dringt wieder Wasser durch das geschlossene HEKI ins Fahrzeuginnere, womit der Anspruch auf Garantieleistung bei Undichtigkeit wohl endgültig erfüllt sein dürfte.