Der Unternehmer zahlt als Anfangslohn einen Stundensatz in Höhe von 8,--Euro. Nach Ablauf der Probezeit und Übernahme 1o,--Euro. Alle Arbeitslose, die nicht zum Vorstellungstermin erschienen waren, sollen nun auf Arbeitsunwilligkeit überprüft werden. Ein behördl. Mitarbeiter wurde gefragt, warum er bei diesem Personenkreis die gesetzlichen Möglichkeiten der Leistungsreduzierung bzw. Ganzstreichung nicht praktiziere, erklärte sein Handeln mit Angst vor Schäden an seinem PKW, Bedrohung seiner Familie und Mobbing durch einige seiner Kollegen. Auch andere Mitarbeiter seien bereits in ihrer Freizeit bei Leistungsreduzierungen in der Öffentlichkeit von bekannten Arbeitsunwilligen beschimpft worden.
ist eine Möglichkeit, sich seiner Verantwortung zu entziehen.