ein salomonisches URTEIL fällte heute der BGH in der Frage, wer bei Missbrauch haftet: der Wlanbetreiber eines offenen oder unzureichend geschützten Netzes oder der Missbraucher, der sich daran bedient?
Hoffentlich trägt das Urteil dazu bei, dass sich einige der berüchtigten Abmahnanwälte dezenter verhalten.....