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Fragen, Antworten & Diskussionen, Sonstiges
2010-05-12 | womo66
Haften Wlan-Betreiber oder ihre Kunden?
ein salomonisches URTEIL fällte heute der BGH in der Frage, wer bei Missbrauch haftet: der Wlanbetreiber eines offenen oder unzureichend geschützten Netzes oder der Missbraucher, der sich daran bedient?

Hoffentlich trägt das Urteil dazu bei, dass sich einige der berüchtigten Abmahnanwälte dezenter verhalten.....

Grüsse von Karin

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