Das ist eine sehr gute Beschreibung der 2 Möglichkeiten und ich kann dem nur zustimmen. Man kann alles schreiben was man auch lückenlos beweisen kann, denn im Zweifelsfall muss man das auch, wenn sich ein Anwalt einschaltet und damit muss man wenn man was öffentlich schreibt, immer rechnen.
Beleidigungen sind, wie Ralph schon geschrieben hat, aber NIE erlaubt auch wenn es dafür Gründe gibt.