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FORUM 322448
Stammtisch
2010-12-22 | brawo
Re:Re:kachelman.
... ich bin auch gespannt, wie das ausgeht und ob man wirklich die "wahrheit" rausfindet

Ohne Sachbeweis und Aussage gegen Aussage bleiben nur die Indizien und darauf ein Urteil zu begründen, ist manchmal sehr schwer. Da sollte es dann heißen: "Im Zweifel für den Angeklagten." Und das sollte besonders bei Sexualstraftaten gelten.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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