hallo Wolf =) Du hast vollkommen Recht. Ich habe da die beiden Dinge durcheinander gebracht. Aber so war jedenfalls zu lesen sammelt die Kachelmann Verteidigung, Gründe um in Revision zu gehen. =» Campergruß Ralf
Hallo Ralf, da hast du schon richtig gelesen. Da es sich um ein Urteil des Landgerichts in Strafsachen handelt, ist hiergegen nur die Revision zulässig. Die Berufung gibt es in Strafsachen nur gegen Urteile des Amtsgerichts. Wie Wolf richtig sagt, kann mit der Revision nur die falsche oder unterbliebende Anwedung einer Rechtsnorm gerügt werden.