» Und das Tolle an diesem Schwindel ist doch, daß das Fahrzeug ohne Kennzeichen =) während des Stillstandes nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf, da es =) ja trotzdem nach der StVO am Verkehrsgeschehen teilnimmt. =» Also: Alles nur Augenwischerrei und blinder Polit- Aktionismus. Sind nicht 2o12 die nächsten Wahlen? =»
Hallo Heinz,
ich glaube, du hast zu früh gemeckert, denn meinen Informationen zufolge erhält man ein großes und ein kleines Nebenkennzeichen, welches dann am nicht am Verkehr teilnehmenden Fahrzeug angebracht wird und somit auch an der Straße geparkt werden darf.