Kündigungen würden dann doch schon bei dem vom Arbeitsplatz geführten Privatgespräch berechtigt sein, bzw. dem Surfen im Internet am Computer, der eigentlich als Arbeitsgerät dienen soll. Wer hat dies nicht schon einmal gemacht? Für mich sind derartige Bagatelldelikte ganz klar eine Chance, die genutzt wird, um unliebsame Arbeitnehmer billig zu entsorgen. Denn vor der Kündigung hätte der Arbeitgeber ja auch noch die Möglichkeit der Abmahnung, um zu verdeutlichen, dass er solches Verhalten missbilligt. Eigentlich müsste man Arbeitgeber, die Arbeitsgerichtsprozesse wegen derartiger Bagatelldelikte geradezu provozieren, wegen Verschwendung von Steuergeldern schadenersatzpflichtig machen!