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FORUM 323202
Stammtisch
2010-10-01 | garibaldi
Re:Re:Mal etwas, dass uns alle angeht
Garibaldi,Du liegst falsch.
=) Für Kassenpatienten werden von irgendwelchen Sekretariaten keine Rechnungen geschrieben.Bei Kassenpatienten werden die Krankenhäuser nach Pauschalen bezahlt,wie die niedergelassenen Ärzte auch.Bei Krankenhäusern heißt das DIG.(Bei Niedergelassenen Regelleistungsvolumina).
=) Diese DIG´s besagen,daß das Krankenhaus für bestimmte Diagnosen bestimmte Krankenhaus-Tage bezahlt bekommen.Z.B. für eine Gallen-OP wird eine Woche Krankenhaus-Aufenthalt bezahlt,für eine Hüft-OP z.B.10 Tage(die genauen Tage weiß ich nicht aus dem Kopf,ist auch egal).Wenn das Krankenhaus den Patienten nach der vorgesehenden Zeit entlässt,kommt es auf seine Kosten,vielleicht,wird auch noch etwas Gewinn gemacht.Wenn das Krankenhaus den Patienten 1-2 Tage früher entlässt,bekommt es das gleiche Geld von den Kassen,hat also seinen Gewinn deutlich vergrößert.Wenn das Krankenhaus den Patienten länger behält,als im DIG vorgesehen,macht es Verluste.Dies hat zur Folge,daß oft Patienten vorzeitig (man nennt das nach einer OP blutig) entlassen werden,weil das Krkh.dadurch wie gesagt seine Gewinne vergrößert.
=) Die Nachbehandlung(Fäden ziehen,Wundkontrolle u.s.w.)macht dann der Hausarzt,der per Vertrag mit dem Krkh.von dem zusätzlichen Gewinn einen Teil für seine Leistungen abbekommt.
=) Nur bei Privatpatienten werden Rechnungen geschrieben:s.o. in meinem letzten Beitrag.Und bei diesen ist die Sache mit den nicht vom Chefarzt erbrachten Leistungen passieret.
=» Gruß dschaps

Wieso stellen die Kassen dann immer wieder Tricksereien fest? Wieso kontrollieren sie die Abrechnungen überhaupt? Das wäre ja dann gar nicht nötig. Offensichtlich gelingt es doch den "Leistungserbringern" immer wieder, Sachen abzurechnen, die gar nicht stattgefunden haben. Bei einer Hüftgelenks-OP mag die Sache ja noch halbwegs übersichtlich sein, aber was ist zum Beispiel, wenn ein Kassenpatient mit unklaren Symptomen in eine Klinik kommt, da wird die ganze Bandbreite der Diagnostik ausgeschöpft und dann eine Behandlung von mehreren Symptomen und Gebrechen vorgenommen. Wie wird das dann abgerechnet? Das kann ja gar nicht über eine Pauschale gehen, wenn, dann über mehrere, und wer soll da kontrollieren, was tatsächlich geleistet wurde und was nicht?

Schönen Gruss
Cornelius

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