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FORUM 324651
Reisen und Stellplatzfragen
2011-01-11 | brawo
Re:Re:Norwegen Fragen, Stellplätze
Möchte aber gerne zu dem Jedermannsrecht etwas schreiben. Das wird von vielen falsch verstanden, dieses Recht gilt nur für Wanderer, Radfahrer etc. aber nicht für motorisierte Urlauber, wobei im Norden alles nicht so eng gesehen wird, dort hat man viele Möglichkeiten, frei zu stehen.
=) Gruß Gerd


Hallo Gerd,

ich kann dir so generell nicht zustimmen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf ich sehr wohl das Jedermannsrecht auch als Wohnmobilfahrer in Anspruch nehmen. Siehe hierzu die Erläuterungen zum Jedermannsrecht.

Ich zitiere hier:

Freie Bewegung in der Natur

Besuchern und Wanderern gibt das Jedermannsrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden. Motorisierte Fahrzeuge dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.

Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen angerichtet werden. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.

Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermannsrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden; dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermannsrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.


Ich gehe natürlich davon aus, das motorisierte Fahrzeuge nicht querfeldein gefahren werden, sondern auf Wegen bewegt und dann am Rand abgestellt werden. Dagegen ist, wie oben erläutert, nichts einzuwenden.
Und das Zelten setze ich in der heutigen Zeit mit Übernachten im Wohnmobil gleich.

Also kann sich auch der Wohnmobilfahrer auf das Jedermannsrecht berufen. Ich hatte diesbezüglich während meiner rd. 180 zusammengezählten Aufenthaltstage in Skandinavien noch nie irgendwelche Probleme mit dem Freistehen. Das gilt sowohl für den Süden als auch den hohen Norden Skandinaviens.
Wenn natürlich durch Verbotsschilder das Übernachten im Wohnmobil verboten ist, was gerade im Süden gar nicht so selten vorkommt, gilt das Jedermannsrecht natürlich nicht.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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